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#340636 01.12.2013 06:09
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Pooh-Bah
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Pooh-Bah
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Hallo,

bewusst begebe ich mich mit dem Thema "215/55/Zr16 auf Audi V8" in den Talk-Bereich, da das Thema schonmal debatiert worden ist, nur fand ich nicht die exakte Antwort die ich suchte.
Fakt ist: mein Onkel hat mir zum Geburtstag zwei Reifen dieses Typs geschenkt, da er dem Glauben verfallen war dass diese wie auf den D11 zugeschnitten sind . Als dankbarer familienfreundlicher Mensch war ich dann nicht so kalt die Reifen einfach sofort wieder zu veräußern, denn warum nicht aufziehen?
Unser Teilespender hat/hatte auch diese Größe montiert ohne Tüvrelevantes zu gefährden. Dürfte sich also ein Gutachten beschaffen lassen, ja, oder? Denn wenn der Audi 2014 wieder auf die Bahn soll, wären mir neue Reifen recht, gern 215/55ZR16

Zuletzt bearbeitet von Danny Schweikert; 01.12.2013 06:17.

Der Audi V8 - das Faszinosum für Lebenskünstler und Individualisten
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Sollte kein Problem sein. Der Umfang ist 2% grösser als standard. Dadurch zeigt der Tacho auch eine um 2% geringere Geschwindigkeit an. Da der Tacho des V8 aber sehr zur Übertreibung neigt wird er mit dieser Reifengrösse eher genauer. Weniger als die echte Geschwindigkeit wird er nicht anzeigen und nur dann müsste man neu justieren.
Falls du die Grösse eintragen lassen willst brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für den V8. Das könnte wegen des Alters des V8 ein Problem werden.
Solltest du diese Bescheinigung nicht bekommen dann brauchst du einen flexiblen Prüfer der den geringen Unterschied zu den werkseitig eingetragenen 215/60R15 erkennt und akzeptiert. Oder eine Fahrtzeugscheinkopie von irgend jemandem der diese Grösse schon eingetragen hat.

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Carpal \'Tunnel
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Sollte,im Prinzip jedenfalls.Es gab vor einiger Zeit jemanden im Forum.der diese Grösse eingetragen bekommen wollte.Rein rechnerisch ist es wie du sagst kein Thema,aber ohne etwas Schriftliches winken die Prüfer in aller Regel ab.


Gruss Lukas


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