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hallo an alle!
wie kann das sein.......
dass das finanzamt steuer erhebt für eine anmeldung ausserhalb der saison wenn das fahrzeug zuvor wieder abgemeldet wird?

saison von 01.01.2013-06.2013

angemeldet:05.11.2012
abgemeldet:04.12.2012

grund der anmeldung: habe anderes fahrzeug abgemeldet und dachte mir mach ich gleich die anmeldung für mein lkw-wohnmobil mit.
warum abgemeldet: fahrzeug hatte kupplungsschaden somit nicht einsatzfähig.

jetzt hat das finanzamt für die zeit 05.11.12-04.12.12 steuer erhoben!!

SOLL DAS EIN WITZ SEIN ??????? JETZT GEHTS ABER LOS..........

so geht der ganze vorteil veloren das ich nicht am 1.1.2013 am landratsamt sein muss wegen zulassung da da sowieso zu ist!!!

ist das rechtens??

finanzamt habe ich schon angerufen die kennen die gesetzeslage auch nicht genau...ich solle morgen nochmal anrufen...

wisst ihr da was???

stelle mir nur vor ich hätte 6 monate zuvor den wagen zugelassen und kurz vor saison beginn abgemeldet so müsste ich über 350 euro für nichts zahlen!!!

was für ein witz.....



Gruß Günter avzansbach@aol.com
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Carpal \'Tunnel
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Hallo Günter.

Für den Saisonzeitraum ist die Kfz-Steuer anteilig des ursprünglichen Jahresbeitrages zu entrichten.
In Deinem Fall 7 / 12 tel der Jahressteuer.
Wenn zusätzlich ausserhalb des Saisonzeitraumes das Fahrzeug angemeldet wird, sind mindestens für 4 Wochen diese zusätzliche Steuer zu zahlen, auch wenn das Fahrzeug z.B. nur 1 Tag zugelassen wurde ! ( Im Gegensatz dazu berechnen die Versicherer diesen angenommen Tag tagegenau ).

Erst über 4 Wochen des angemeldet seins, berechnet auch das Finanzamt die Kfz-Steuer tagegenau.

Irgendwie verstehe ich jedoch Dein Anliegen nicht wirklich, wo liegt das Problem? Stehe etwas auf der sprichwörtlichen Leitung...

Denn für das abgemeldete Fahrzeug bekommst Du ja ein Guthaben verrechnet, da in der Regel bereits ein voller Jahresbeitrag gezahlt wurde und wegen dem Kupplungsschaden jedoch das Jahr nicht komplett genutzt wurde...

Also das eine kurzfristige Saisonfahrzeug verursachte nun Zusatzkosten, beim abgemeldeten Kupplungsschadenfahrzeug erhälts Du eine Gutschrift.

Habe ich einen Denkfehler, oder erkenne ich Deine Frage nicht richtig - ich meine, das Finanzamt hat richtig gehandelt...

Wie meinst Du das mit dem " über 350Euro für nichts zahlen" ?

Beträgt die ursprüngliche Ganzjahressteuer 350Euro, und diese musstest Du nun ganz zahlen?

Gruß Manfred M.



V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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nochmal...
habe das fahrzeug zugelassen am 05.11.12 als start saison von 01.2013-06.2013
sprich hat saison kennzeichen AN-XY 123 01/06

musste es aber wieder abmelden am 05.12.2012 wegen diesen schaden BEVOR die saison startet!!

gruss.


Gruß Günter avzansbach@aol.com
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Carpal \'Tunnel
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Hallo.
Du schreibst im ersten Beitrag etwas verwirrend, da von 2 Fahrzeugen die Rede ist und Saison 01-07 ( richtig ist jedoch 01-06 ):
"...grund der anmeldung: habe ANDERES fahrzeug abgemeldet und dachte mir mach ich gleich die anmeldung für mein lkw-wohnmobil mit.
warum abgemeldet: fahrzeug hatte kupplungsschaden somit nicht einsatzfähig. ".

Zudem war nicht eindeutig ersichtlich, dass das Wohnmobil erstmalig ein Saisonkennzeichen erhält - denn hätte es eines schon gehabt, wäre ja keine Anmeldung erforderlich, zudem wird zwei mal von einer Abmeldung geschrieben...

Dein zweiter Beitrag klärt die Sache schon etwas besser auf.

Also kurz gefasst verstehe ich folgendes: ein Saisonfahrzeug 01-06 wurde am 05.11.2012 für die Saison 01-06 2013 bei der Zulassung angemeldet, jedoch bevor der Saisonzeitraum angebrochen war, wurde am 04.12.2012 das Saisonfahrzeug wieder abgemeldet...

Da hast nicht für den Zeitraum 05.11.2012 bis 04.12.2012 gezahlt !!!

Sondern für den angekündigten Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013 !!!

Und da unser Staat immer gleich Geld haben möchte, wurde dieser Halbjahresbeitrag abgebucht - diesen erhälts Du aber wieder zurück !!!

Da nun der Saisonzeitraum noch nicht erreicht / begonnen wurde, sind keine Kfz-Gebühren angefallen, diese wurden jedoch für die Saison vom Finanzamt schon abkassiert.

Da hättest gleich noch am 04.12.2012 beim Finanzamt anrufen müssen, dann hätte der Sachbearbeiter den Betrag evtl. zur Abbuchung stornieren können - so jedoch sind die "Mühlen" in Gang gesetzt worden und nun dauert die Rückbuchung ein paar Wochen - Du hast keinen Verlust direkt erlitten - nur 350Euro oder 175Euro kurzfristig ausgeliehen.

So, Du wirst für die nicht genutzte Saison auch hier den bereits abgebuchten Beitrag wieder zurück erstattet bekommen - dies dauert halt nun ein paar Wochen - ca. 2-4 Wochen.

Und das konnte Dir das Finanzamt nicht sagen ?

Hoffe, dass ich nun Dein Anliegen "richtig aufgefasst" habe.

Gruß Manfred M.





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Wenn ich Finanzamt wäre würde ich nun erstmal bis Saisonende abwarten ob nicht doch wieder angemeldet wird. Erst dann würde ich eine Endabrechnung machen.

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Carpal \'Tunnel
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Hallo.
Da sind dann die Begriffe wie "abgemeldet" oder "vorübergehend stillgelegt" entscheidend - als "treuer Staatsdiener" könnte ich mir Deine "Version" jedoch auch vorstellen...

Gruß Manfred M.


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Pooh-Bah
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In Antwort auf:

So, Du wirst für die nicht genutzte Saison auch hier den bereits abgebuchten Beitrag wieder zurück erstattet bekommen - dies dauert halt nun ein paar Wochen - ca. 2-4 Wochen.




...jepp, hab ja auch grad gegen Jahresende den V8 abgemeldet und A8 Angemeldet. Das hat einige Zeit gedauert, bis die Kohle wieder da war. Und dann nochmal etwa nen Monat, bis sie die Steueränderung wegen des Gasumbaus berücksichtigt haben.

Die werden das also entweder mit einer anderen Anmeldung verrechnen oder wenn sich das bei denen intern nicht überschneidet das Geld irgendwann rücküberweisen.

Viele Grüße,

Flo


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Hallo.
Beim Günter geht es um ein Saisonfahrzeug - und anscheinend hat sein Finanzamt wirklich ein BFH-Urteil ( Bundesfinanzhof ) in der Hand, welches für den nichtgenutzten Zeitraum 05.11.2012 bis 04.12.2012 eine Anteilige Steuer von ca. 62€ veranschlagen darf.

Man kann nur noch den Kopf schütteln - wir sind an der Sache dran.

Gruß Manfred M.


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http://lexetius.com/2012,4544

wegen dem urteil muss ich nun auch zahlen denk ich!!! http://lexetius.com/2012,4544


Gruß Günter avzansbach@aol.com
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In Antwort auf:

........Steueränderung wegen des Gasumbaus .......




Steueränderung wegen Gasumbau????

Wie weshalb und warum?
Hast Du Deinen Benzintank ausgebaut und fährst nur noch Monovalent?


Grüßle, Olaf - Marlboroman
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...nee nee, Olaf, meine Fahrweise ist eher ambivalent..

Ich habe das auch zum ersten Mal gelesen, siehe Anhang. Ich finde leider keinen alten Steuerbescheid vom Gas-V8, um das mal gegezuchecken, bin aber sicher, dass der ganz normale 7,36 hatte. Es liest sich auf dem Bescheid so, als sei diese marginale Vergünstigung dem Umbau geschuldet.

Ähm aber mir fällt grad was anderes ein. Die Zulassunsstelle hatte den A8 erst als 528 statt 719 geschlüsselt. Kann das sein, dass das damit zusammenhängt...?

Viele Grüße,

Flo

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Aaaaah, Du bist jetzt in Schadstoffklasse D3 gekommen und vorher war es EURO 2
Aber warum ist mir ein Rätsel.
Bei mir hat der Gasumbau dahingehend nichts geändert


Grüßle, Olaf - Marlboroman
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Hallo Günter.
Ist ja interessant - das mit dem Mindeststeuerzeitraum von 1Monat kenne ich auch so seit letztem Sommer.

Hatte mein abgemeldetes Winterfahrzeug im Mai für 1 Woche zwecks Fahrt zum Nürburgring angemeldet.

Die Versicherung hat für diese 1 Woche tagegenau den Beitrag errechnet, mein Finanzamt hat 1 Monat die Kfz-Steuer verlangt.
Auf Rückfrage wurde mir diese "Regelung" näher gebracht, dass erst nach über einem Monat der Anmeldung und irgendwanniger Abmeldung tagegenau auch hier die Steuer entrichtet wird - weniger 1 Monat ist immer Minimum für 1 Monat diese Kfz-Steuer fällig.

Gut, in Deinem Fall ist mir klar, dass ein Saisonfahrzeug ja auch ausserhalb des Saisonzeitraumes nicht abgemeldet ist, sondern nur nicht berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen.

Nun ist es dann offensichtlich wirklich so, hättest Du schon letztes Jahr im Sommer das Fahrzeug schon "vorsorglich" angemeldet und dann am 5.Dezember 2012 abgemeldet - für diesen gesamten Zeitraum die Steuer zu zahlen gewesen wäre.
In diesem Fall hättest vielleicht im Fenster vom 2.Januar bis 31.Januar das Fahrzeug abmelden müssen, dann wäre für lediglich Minimum 1 Monat die Steuer berechnet worden...

Da hat sich der Staat ein schönes Gesetz zurechtgelegt... man lernt nie aus...

Gruß Manfred M.


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