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#319950 19.07.2012 08:35
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Hallo,
Wer kennt sich mit den Überführungskennzeichen aus?
Und zwar , muss ich die bei meiner Zulassung holen oder kann ich die an jeder Zulassungsstelle holen mit der Versicherungs Nr.?
Gruß


----------------------------------------------- Ich nehme keine Drogen...ich fahre eine
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Die Kurzzeitkennzeichen kannst Du bei jedem Straßenverkehrsamt unabhängig vom Wohnort/Zulassungskreis beantragen.
Brauchst gültige Ausweispapiere (z.B. Personalausweis), und Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer) + Geld.
Fahrzeugpapiere sind nicht erforderlich.


Zuletzt bearbeitet von Mike Kunze; 19.07.2012 10:27.
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Das geht überall. Es sei denn sie haben es ganz aktuell geändert, glaube aber nicht. Brauchst Perso, Versicherungsbestätigung und Kohle. IM zweifellsfall anrufen und fragen ;-)

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Ein paar sekunden schneller

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Danke euch


----------------------------------------------- Ich nehme keine Drogen...ich fahre eine
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und denk dran. Nur für den Zweck, den Du auf der Karte angibst benutzen. Sonst kein Versicherungsschutz falls was passiert...........

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Hallo,

nicht wirklich, da es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt. Diese MUSS zahlen, kann aber unter Umständen Regress nehmen.

Das Märchen von wegen "Versicherung zahlt" nicht kreist immer wieder, auch bei Alkoholfahrten und ähnlichem. Die versicherer können rgeress nehmen, aber das auch nur bis zu bestimmten Summen. Alles darüber muss der versicherer bezahlen.

Richtig ist dass bei den Kaskoversicherungen die Zahlung verweigert werden kann.

Gruß Stefan

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Den Schaden für das eigene Auto.
Regresssumme ist 5000 Euro, wo je nach "Verstoß" auch ein vielfaches genommen werden kann.
Sorich besoffen gefahren 5.000 Euro und zu schnell nochmal 5.000 Euro.
Aber das sind pathologische Fälle.

Sonst, Kurzzeit gibt es wie "beschrieben".
Wichtig, die Versicherungsnummer ist oft nur für einen bestimmten Zeitraum gültig.
Ich hatte das als ich meinen S4 gekauft habe... was für ein Drama.

Wollte ne Woche vorher nen 90 20V kaufen, der Typ hat mir abgesagt kurz bevor ich losfahren wollte.
Schilder wollt ich erst vorort holen, damit bei einem Reinfall die Kohle nich "fort" ist. Die Fahrzeugdaten trägt man ja selber ein wenn ich mich richtig erinnere.

Naja ne Woche drauf den S4 gekauft und bei der Zulassungsstelle war noch der Zeitraum von der Woche davor hinterlegt. Habe dann per Telefon ne neue Nummer gekriegt und alles hat geklappt.

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auf der Karte trägt man die Fahrzeugdaten ein, die Wegstrecke und den Zweck. Nur dafür ist dann das Kennzeichen, inkl. Versicherungsschutz gültig. Also man kann nicht von Köln über Berlin nach Würzburg fahren, da dies nicht der direkte Weg wäre. Nutzt man darüber hinaus, das Kennzeichen für den gesamten Zeitraum im Heimatort zu Vergnügsfahrten und es passiert etwas, hat man keinen Versicherungsschutz. Ob die Versicherung in Vorkasse geht oder nicht. Ist egal, weil die holen sich das Geld dann schon von demjenigen wieder. Streng genommen, braucht man also ein Kennzeichen zur Überführung und falls man das Fahrzeug dann noch in eine Werkstatt bringen muss ein anderes Kennzeichen mit neuer Versicherungskarte. Die Versicherung fragt meist auch, wofür das Kennzeichen benutzt werden soll und um welches Modell es sich handelt. Das wird dann in den Versicherungsschein eingetragen. So zumindest in Koblenz bei der HUK. Ich habe in den letzten Jahren etliche Kurzzeitkennzeichen geholt. Auf der Zulassungsstelle wurde auch immer wieder auf diese Nutzung und ausfüllen der Karte hingewiesen..........aber die Praxis sieht freilich anders aus. Das ist mir klar. Muss auch jeder selbst entscheiden wie er damit umgeht.

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Hi

Die Kennzeichen sind ja auch für Probefahren gedacht... also Überführ ich kein Fahrzeug.. sondern fahr es ausgiebig probe... so würd ich das dann auch beim Eintragen formulieren.

Sprich ich schränk mich nicht selbst ein...

Frank


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Korrekt. Probefahrten sollten natürlich nicht auf dem Supermarkt Parkplatz anfangen und enden...

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Hi,
kein Weg,kein Zweck,das wäre beim 07er Kennzeichen im Fahrtenbuch !

Da ich gerade für meinen Langen ein Kurzzeitkennzeichen habe,habe ich ein Foto angehängt !
Selbst wenn ich wollte ,könnte ich da keinen Grund für die Fahrt eintragen !
Anhang
Gruß Thomas

318707-DSC00198.JPG (0 Bytes, 68 downloads)

Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
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aha..........@Thomas, kann es sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist? Oder sogar von Kommune zu Kommune? Weil bei uns muß man auf zwei Seiten was eintragen.........hab leider keine Karte mehr die ich einscannen könnte

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Gesamtmasse fehlt, deine Unterschrift auch
Und der Hubraum stimmt nicht

Spaß... Fahrgestellnummer MUSS stimmen.
Kumpel hatte mal einen Zahlendreher drin und die wollten dem daraus einen richtigen Strick drehen.

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Also ich kenn das Zettelchen so aus Kiel und aus Brandenburg.

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ärgerlich das ich keins aus Koblenz mehr hab........

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... Du sprichst aber nicht von den kleinen rosa "Büchlein" der richtigen roten Nummern, oder? Meines Wissens nach sind die Überführungskennzeichen nämlich bundeseinheitlich gleich! Und da kann ich mit den Nummern herumfahren wie ich will!


--- Gruß aus Bocholt Kai

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