Hallo Es handelt sich um den Regler,der das Überbremsen des rechten Hinterrad verhindern soll. War dieser Regler nur einer bestimmten Ausstattung vorbehalten oder wurde dieses Teil, aus irgendwelchen Gründen, ab einem gewissen Baujahr nicht mehr notwendig? Danke
Ich konnte es bisher nicht heraus finden. Ich hatte welche mit Niveau und mit BDR, dann wieder mit Niveau und ohne BDR, das gleiche Spiel an normalen HA beim V8 und Stabi HA beim S4. Mal ist er da, mal nicht.
beim 200er 20V fehlte er auch bei Fahrzeugen mit Niveau. Zumindest bei dem, den wir geschlachtet haben - was eigentlich seltsam ist, denn das sollte ja mit der NR nix zu tun haben.
Hallo Benny Danke für Deine Antwort! Ist schon recht seltsam, was da zusammen gestückelt wurde!
Dieser Niveaufahrwekträger,mit diesem "Murmelregler",stammt übrigens aus einem 4,2L Spenderfahrzeug ohne Niveaufahrwerk. Das Empfängerfahrzeug (Bj.10.93) dieses Träger hat original kein Niveau und auch keinen Regler. Gruß
soweit ich weiß ist der aber relativ wichtig bei Kurvenfahrten, oder? Tim hat dazu mal was gesagt. Ich hab' das Ding nämlich bei mir unwissenderweise rausgeworfen und hab' seither ein schlechtes Gewissen...
Mich würde mal interessieren, was es wirklich für eine Funktion hat und weshalb es bei der Niveau nicht drin ist.
Der BremskraftBEGRENZER hat die Aufgabe bei Rechtskurvenfahrt ein Überbremsen des rechten Hinterrades zu verhindern. Der BremskraftREGLER glaubt bei Rechtskurven, in denen das Fahrzeug links (hinten) eintaucht fälschlicherweise, dass das Fahrzeug stärker beladen ist und lässt mehr Bremskraft an der Hinterachse zu. Dadurch könnte das kurveninnere, rechte Rad überbremsen.
Die Niveauregelung hat keinen eigenen Bremskraftregler, sondern sie steuert die Bremskraft über das Höhenregelventil. Aber der Effekt ist auch hier der gleiche. Das Regelventil (ebenfalls vom linken Trapezlenker angesteuert) glaubt, dass das Fahrzeug beladen ist, wenn es in Kurven einfedert. Es müsste also das Gleiche passieren.
Möglich ist aber, dass es beim 4,2 Liter mit Niveauregelung anders ist, wo das Höhenregelventil nicht mehr vom Lenker angesteuert wird sondern vom Stabilisator - wenn ich das richtig erinnere. Hier könnte man eventuell auf den Begrenzer verzichten. Ist aber Spekulation und kein gesichertes Wissen.
Die Diskussion hatten wir ja schon einmal, jedoch hatte ich alle drei Achsvarianten hier, mit und ohne den Bremskarftbegrenzer. Ich halte das jetzt einfach so, hatte das Fahrzeug einen bekommt es auch wieder einen. Wenn nicht dann baue ich auch keinen mehr ein.