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aber der genaue Zeitpunkt wird sich doch noch etwas verzögern. In naher Zukunft wird der analoge UKW-Rundfunk der digitalen Rundfunkübertragungen ja doch weichen müssen.
Jetzt zu meinen Fragen:
Es werden im Handel Transmitter angeboten,die das DAB+Signal auf die analogen Autoradios über eine bestimmte Frequenz übertragen.Funktioniert diese Möglichkeit auch problemlos mit den
Bose CC Radios? Gibt es schon Erfahrungswerte und evtl.auch Empfehlungen zu bestimmten Empfängern und Transmitter?
Gruß

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Carpal \'Tunnel
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Hi,

ist zwar off topic, aber: es spricht ja nix gegen digitales Fernsehen, den Mist braucht eh kein Mensch, aber so etwas Grundlegendes und Wichtiges wie Radioübertragung zu digitalisieren, finde ich - nicht nur mangels Rückwärtskompatibilität - mehr als fahrlässig. Ein Bombengeschäft für die Industrie, zweifelsohne, aber was das für einen Impact für hunderte MIllionen von KFZ-Besitzern hat, ist kaum abzusehen. Geisterfahrerwarnung? Pustekuchen.

Freut.

Bastian

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Bei aller Liebe, aber solange die Leute (und das ist die überweigende Mehrzahl) laufend 500 Euro und mehr in ein aktuelles Smartphone investieren kann, das außer für Spielerein für nichts und wieder nichts (außer socialicen :P) gut ist, verstehe ich nicht warum die 100 Euro für ein neues Radio ein Problem darstellen.

Gut, Rückwärtskompatibilität ist Mist, da hast du schon recht, aber wir leben nunmal in der Zeit des - vor allem technischen - Fortschrittes. Und für diverse Orginalitätsfetischisten (ich gehöre ja mittlerweile auch dazu ^^) findet sich sicher eine Lösung. Aber es hat sich ja auch keiner aufgeregt, dass er sein altes V8 Autotelefon nicht mehr verwenden kann, da technisch überholt und gesetzlich verboten.

100 Euro in ein Radio zu stecken, wo sich ausnahmsweise in 50 Jahren mal die Übertragungstechnik verbessert kann nicht zu viel verlangt sein. Und jedem, der Geisterfahrermeldungen hören will, sei geraten das zu tun.

Zumal ja (noch) kein Abschalttermin in Sicht ist. Ach herrje, vlt. sollten wir 10Base2 wieder einführen, ich glaub noch eine Netzwerkkarte zu haben.... Versteh mich bitte nicht falsch, aber solange der Investitionsbedarf für den Einzelnen so gering ist wie in diesem Fall sehe ich da kein Problem. Was anderes wäre, wenn auf einmal nur noch E85 angeboten werden würde...

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Carpal \'Tunnel
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Hi,

naja, die verbesserte Empfangsqualität in Ehren, solange der Pegel hoch genug ist, aber lieber hab' ich verrauschte Verkehrsmeldungen als gar keine. Und ich sehe halt den Sinn des Radios im Auto wirklich als Koordinations- und Warnmedium, nicht als Unterhaltungsquelle. Ist ja sowieso unerträglich was da läuft...

lG

Bastian

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Also ich hab mir vor einem Monat von Conrad das Pure Highway gekauft, Ist ungefähr so groß wie ein Navi und passt genau in die Kugelschreiberablage. Überträgt über das RDS Signal von unserem Bose Radio, ist mit automatischer Sendersuche und sucht auch einen freien Sender für den Empfang. Man muß zwar bei einer längeren Fahrt öfter mal den Suchlauf benutzen aber das ist halb so wild finde ich.


Man lebt nur einmal, also warum nicht auch Audi V8 fahren
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Hallo Enno.
Entschuldig, wenn ich den Thread etwas mißbrauche, habe jedoch eine Frage an den Florian:
@Florian: du schreibst: "...Aber es hat sich ja auch keiner aufgeregt, dass er sein altes V8 Autotelefon nicht mehr verwenden kann, da technisch überholt und gesetzlich verboten.".

Woher stammt die Info, dass ein Autotelefon gesetzlich verboten sei?

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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Ich glaube er meint das abgeschaffte analoge C Netz, diese Frequenzen wurden anders genutzt.

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Das alte Telefon hatte keine Freisprecheinrichtung, daher => verboten.

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Carpal \'Tunnel
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Hallo Bastian,

in Deutschland darf man am Steuer (mit Festeinbau und/oder Handy) bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor telefonieren.

Man kann also nicht davon sprechen, dass Festeinbauten ohne Freisprecheinrichtung verboten sind!

Ach ja, und Beifahrer gibt es ja auch noch!


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Hallo Christoph
Vielen Dank für das Stichwort "Pure". Sobald das 300Di auf dem deutschen Markt erhältlich ist und die Funktionalität der Übertragung über den Antenneneingang bestätigt ist,probiere ich das mal mit diesem Teil.
Gruß

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Lieber Manfred,

vielleicht eine kleine Ungeschicklichkeit meinerseits, ich bezog mich auf österreichisches Recht. Dort ist festgeschrieben, dass nur Apparaturen verwendet werden dürfen, wo beide Hände frei bleiben.

Im KFG (Kraftfahrtgesetz) heißt es im §102 / 3:
In Antwort auf:

Der Lenker muß die Handhabung und Wirksamkeit der Betätigungsvorrichtung des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges kennen. Ist er mit ihrer Handhabung und Wirksamkeit noch nicht vertraut, so darf er das Fahrzeug nur mit besonderer Vorsicht lenken. Er muß die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festhalten und muß beim Lenken Auflagen, unter denen ihm die Lenkerberechtigung erteilt wurde, erfüllen. Er hat sich im Verkehr der Eigenart des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung verboten. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik durch Verordnung die näheren Vorschriften bezüglich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen festzulegen. Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen.




Weiters wird in der Verordnung 152 §1 ff für §102 Abs. 3 KFG festgeschrieben wie eine Freisprecheinrichtung aussehen zu hat:
In Antwort auf:

Begriffsbestimmung

§ 1. Freisprecheinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind Zusatzeinrichtungen für Mobil-telefone, die das Führen eines Telefongespräches während des Fahrens mit einem Kraftfahrzeug ermöglichen, wobei beide Hände des Telefonierenden frei bleiben.

Bestimmungen für Inverkehrbringer

§ 2. Freisprecheinrichtungen gemäß § 1, die für die Verwendung in Kraftfahrzeugen vorgesehen sind, dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie folgenden Anforderungen entsprechen:
1. Fixe Freisprecheinrichtungen
a) Diese müssen eine Vorrichtung zur Befestigung von Mobiltelefonen im Wageninneren enthalten. Diese Vorrichtung muß so ausgeführt sein, daß der Lenker nach dem Einbau der Freisprecheinrichtung die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedienen kann, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.
b) Mikrofon sowie Ohrhörer (Kopfhörer) oder Lautsprecher der Freisprecheinrichtung müssen so angebracht werden können, daß die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht wesentlich geändert werden muß und weder die freie Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers – insbesondere durch Kabel – beeinträchtigt wird. Weiters muß das Mikrofon so angebracht werden können, daß der Lenker bei Zuwendung nicht von der Beobachtung des Verkehrsumfeldes abgelenkt wird.
2. Mobile Freisprecheinrichtungen Diese müssen über ein ausreichend langes Verbindungskabel oder schnurlos einen Ohrhörer (Kopfhörer) mit dem Mobiltelefon so verbinden, daß gewährleistet ist, daß das Verbindungskabel nicht durch das Blickfeld des Lenkers verläuft. Weiters muß gewährleistet sein, daß das Mikrofon so angebracht werden kann, daß ein einwandfreies Sprechen möglich ist und die beim Lenken erforderliche Körperhaltung während des Telefonierens nicht wesentlich geändert werden muß und weder die freie Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Lenkers – insbesondere durch Kabel – beeinträchtigt wird und der Lenker bei Zuwendung nicht von der Beobachtung des Verkehrs-umfeldes abgelenkt wird. Der Lenker muß die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefones mit einer Hand bedienen können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.

Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen

§ 3. Freisprecheinrichtungen dürfen von Lenkern von Kraftfahrzeugen während des Fahrens nur dann verwendet werden, wenn sie den Anforderungen des § 2 entsprechen.




Bei stehendem Fahrzeug und abgestelltem Motor (soweit ich weiß reicht ein stehendes Fahrzeug, welches sich nicht im Verkehrsfluss befindet, aber nagelt mich bitte nicht fest) ist die Sachlage eine andere, wie Kai schon geschrieben hat. Daher ist verboten ev. das falsche Wort. Für mich ist das aber ungefähr so: Solange nicht im Bereich der StVo darf ich z.B. blaue Lampen haben - sobald ich auf der Straße bin eben nicht mehr. Ähnlich verhält es sich mit dem Telefon. Was du am Parkplatz machst, ist egal, sobald du aber auf öffentlichen Straßen fährst, darfst du (zumindest in AT) nicht über ein V8 Autotelefon kommunizieren.

lG Florian

Zuletzt bearbeitet von Florian R.; 18.04.2012 11:43.
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Hallo.
Deshalb auch meine Anfrage, denn mein 93er-V8 mit werkseitigem C-Netz-Telefon hat eine Freisprecheinrichtung mit Mikrofon in der A-Säule.
Zum Telefonieren brauche ich nicht den Hörer in die Hand nehmen.
Lautsprecher zur Freisprechung ist ebenso werkseitig bereits vorhanden und funktionstüchtig mit Radiostummschaltung.
Sollte also auch für das österreichische Recht legitim sein, oder habe ich etwas übersehen?

Siehst Du Florian etwas, was diesem alten Telefon einer Nutzung in Österreich untersagen würde?

Gruß Manfred M.


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Hi Manfred,

nein, im Falle einer Freisprecheinrichtung könntest du das Telefon natürlich auch in Österreich verwenden - denke ich halt, bin kein Rechtsexperte ;-).

Hast du das Telefon in irgendeiner Form auf GSM umgegrüstet? Soweit ich weiß ist ja das C-Netz längst abgeschaltet?

Für mich ist das ganze jetzt insofern interessant, da ich vorher gar nicht wusste, dass zwar das Handy am Ohr, aber nicht in der Hand verboten ist.
In Antwort auf:

Der Lenker muß die maßgeblichen Funktionen des Mobiltelefones mit einer Hand bedienen können, ohne die beim Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern.




zumindest interpretiere ich das so...

lG Florian

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Hallo.
Ja, habe das C-Netz auf D-Netz am original verbliebenen Kabelstrang "nachgerüstet".
Ist auch in der CAR DB zu sehen unter dem Suchbegriff "Manfred".
Gruß Manfred M.


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