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Carpal \'Tunnel
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Hallo.
Das zum 1.April 2012 in vielen Medien angekündigte "Nicht-mehr Rückdatieren" der Hauptuntersuchungsplakette wird mindestens bis Juli 2012 verschoben...
Dies ist auch beim TÜV-Süd nachzulesen - klick mich...
Eigentlich wollte ich mit meinen V8 die im März fällige Plakette nun etwas aus den Wintermonaten Richtung Sommer verschieben, wird wohl wieder nichts damit.

Oder ich melde den V8 z.B. Ende April 2012 ab, und dann im Mai 2012 gleich wieder mit einer vorläufigen Zulassung an, hole mir die Mai 2014er-Plakette und habe ähnliches erreicht mit ca. 17Euro Mehrkosten für die Ab- und Anmeldung...

Habe heute auch extra noch den ADAC in München, die Rechtsabteilung 2mal kontaktiert, da ja deren Printmedien einen Termin zum 1.April zur Einführung genannt haben. Der erste Rechtsexperte bestätigte den 1.April zur Einführung ( der war dann wohl schlecht informiert gewesen) , der zweite Rechtsexperte bestätigte dann die Verschiebung oder weitere Aussetzung mindestens zum Juli 2012!

Früher waren "Nachrichten" verbindlich und wurden erst in die Welt hinausposaunt, wenn alles verbindlich geregelt war, heute pfurzen die Medien alles hinaus, ohne die Verbindlichkeiten abzuwarten...

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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nicht ab- und anmelden....ohne gültige plakette bis zum juli fahren
das läßt deinen puls regelmäßig höher schlagen, sofern du die blau-silbernen siehst ^^

wenn das wirklich demnächst kommen sollte, brauch ich nur alle 3 jahre zum tüv


------------------------------------ Aufblasen muss man einen Motor erst, wenn er tot ist.
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Hallo miteinander.
Was mich jedoch irritiert, dass z.B. das Bundesland Hessen laut Kai S. seit 2010 nicht mehr zurückdatiert - kann dies jemand bestätigen?
Hier nachzulesen vom letzten Sommer - klick mich...
Gruß Manfred M.


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Hallo Kai.
Danke für die Info.
Wahrscheinlich wird dann mit Abschaffung der Rückdatierung die HU-Gebühr angehoben - weiter geht das fröhliche Autofahrermelken...

Gruß Manfred M.


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Hallo,

also ich habe hier im nördlichsten Zipfel von Hessen meine Plakette nicht zurückdatiert bekommen.
TÜV war 11/11 fällig, ich war erst im Januar und habe die Plakette bis 01/14 bekommen

Gruß
Daniel

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Hallo.
Danke für die Info - war heute bei DEKRA und TÜV - die Regelungen sind Ländersache, also kann jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen - noch...

Gruß Manfred M.


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Zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage .
Weiß jemand von euch ob das mit dem Bußgeld und den Punkten in Flensburg auch eingeführt werden soll ?
Das wäre bei Sammlern die ihre Fahrzeuge immer angemeldet haben , aber nicht immer zum TÜV fahren , da die Fahrzeuge vielleicht über 2 Jahre nicht bewegt werden, ganz schön bitter.


Die Stimme der Vernunft ist glücklicher Weise so leise,daß sie selten gehört wird.
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In Antwort auf:

eingeführt werden soll ?




isses doch schon:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/bussgeldkatalog.html?nn=36008#13

Aber jetzt mal im Ernst, wie wahrscheinlich ist es, dass Du ausgerechnet bei Deiner Fahrt zum TÜV deswegen angehalten wirst? Meinen Sommer-V8 hab ich in der letzten Saison auch nicht mehr zum TÜV geschafft, weil er mir auf dem Weg abgeraucht wäre. Im Mai sind es dann 7 Monate ohne gültige Plakette. Ich werde da seelenruhig und unbehelligt hinfahren...

Viele Grüße,

Flo


- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -
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Könnte sein das ich da etwas falsch verstanden habe . So wie ich das erlesen habe , meldet die Abnahmstelle die Überschreitung der zuständigen Behörde die das Bußgeldverfahren einleitet . Würde mich nicht wundern wenn das so gehandhabt werden soll , da unser Staat ja eh schon pleite ist . Kann mich auch irren !


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...ach komm, auch auf der Seite des KBA steht davon nix, woher hastn das?

Ist doch aber im Grunde Blödsinn. Dann geh ich auf die Zulassungsstelle, meld die Karre ab. 9.50€. Hol mir ne Wochenzulassung, keine Ahnung 50€ ? Ab zum TÜV, anschließend wieder Zulassung und wieder anmelden, mit neuer HU, 9,50€. Macht 70€ und einen riesen Haufen Rennerei aber keine Punkte.

Ich finde es wird auch manchmal eine Menge paranoides Überwachungsstaat-Geschwafel in die Welt gesetzt. Wenn jemand sich an den Bürgern bereichern wollen würde, könnte er ganz andere Bereiche infiltrieren und zwar mit wesentlich mehr Output als 75€ Höchststrafe für 8 Monate ohne Plakette. Mit einem solchen Nischenmarkt den Haushalt zu sanieren halte ich für etwas optimistisch...


- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -
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die Wochenzulassung kannst Du Dir sogar sparen, da der direkte Weg zum Tüv, welchen Du ja zur Wiederzulassung brauchst, mit einem nicht angemeldeten KFZ, welches aber die entstempelten Kennzeichen trägt, erlaubt ist.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Hallo.
Stimmt, auf direkten Weg zur Prüfstelle ist mit dem Versicherungsnachweis ( EVP ) und sogar die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle erlaubt.

Gruß Manfred M.


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Hi,

welche der vielen Abnahmestellen soll denn das melden? Woher will der TÜV wissen, ob ich mit dem Fahrzeug nicht bei Dekra ect. zur HU war? Und umgekehrt natürlich.

Grüßle
Frank K.


Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa! Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!
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Sorry , hatte mir ein Bekannter so klar gemacht . OK , er sieht immer etwas Schwarz , hatte für mich aber gute Argumente vorgebracht . Und ganz abwägig ist es nicht . Jedenfalls wurde bei meiner letzten HU der Termin um 8 Monate zurückdatiert und der war im Feb. 2012 , sprich nächste HU
Mai 2013. Ich finde es etwas ungerecht , der Wagen muß also 8 Monate früher wieder dort hin . Sehr gutes Beispiel : Kollege ( 3 Motorräder ) mußte vor kurzem 2 mal HU Gebühr bezahlen , da er seine XT 500 lange nicht aus der Garage geholt hat .


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...ja gut da war der Prüfer halt ein Erbsenzähler. Das ist aber auch nicht die Regel. Dein Wagen wiederum muss nicht 8 Monate früher dorthin, sondern war im Grunde 8 Monate zu spät da. Langfristig ist das aber doch völlig egal, oder? Du verlierst unterm Strich 30€, wenn man 24 Monaten TÜV einen Wert von 90€ beimisst. Who cares? Bringt doch nix, sich darüber aufzuregen..



- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -
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Mach halt HU in Hessen.

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Über den TÜV rege ich mich eh nicht mehr auf , dafür sind die Unterschiede zu groß . Jeder Prüfer ist anders , manche stehen auf ältere Fahrzeuge und bei denen ist es sichtbar einfacher . Anderen ist ein 5 Jahre altes Auto schon ein Graus und bemängeln alle Kleinigkeiten . So spielt das Leben. Ist ja auch für unsere Sicherheit .


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Hallo.
Ich werde den V8 Ende April abmelden und bei Bedarf dann wieder anmelden, HU dann am selben Tag machen und habe dann meine zum Sommer gerückte Taktierung.
Ab- und Anmeldung liegen bei 17Euro, dies ist schon annähernd die Preisdifferenz der HU-Preise TÜV vs. DEKRA ( 80Euro zu 95Euro ) hier am selben Ort.
Gruß Manfred M.


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Hi zusammen, jetzt ein Rätsel für Euch alle:


Wie oft muss jetzt der TÜV-/DEKRA-Prüfer um unseren Anhänger laufen, der seit Juli 2000 mit TÜV überzogen ist? (Hat eine grüne Plakette (2000), die für 2012 ist ebenfalls grün...)

Entsprechend Eurer Aussagen müsste der Prüfer also jetzt 7 Mal um den Anhänger laufen, um den TÜV bis 2014 zu vergeben.
Wenn dem sooo ist, müsste er jedes Mal einen Bericht schreiben, eine Plakette vergeben (2002, 2004, 2006, 2008.....), diese nach dem nächsten Umlauf wieder entfernen, eine neue kleben und mir die "Prüfungen" einzeln zu den jeweils damals gültigen Gebühren berechnen.... Oder?!?

Sollte das tatsächlich sooooo zutreffen, werden wir auf jede einzelne Plakette und jeden einzelnen Bericht bestehen... Wir werden diesen alten Anhänger jetzt resraurieren und suchen einen Prüfer ohne Nerven

Für die mit dem erhobenen Zeigefinger und unseren Dorf-Sherrif: Nein, wir haben den Anhänger in den letzten Jahren nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, er wurde an einem Aufsitzmäher (6 km/h) gebaumselt...Er stand die letzten Jahre auf privatem Grund und der "Klaufix" hat jährlich weniger als An- und Abmelduing gekostet...

Liebe Grüße an die Gesetzgebung...

Susanne Su.

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Hallo.
Die Regelung bei TÜV-Süd sieht folgendes vor:
Länger als 7Jahre abgemeldet, dann ist ein §21 erforderlich ( Komplettabnahme ). Diese kostet dann etwas mehr und die 2-Jahres-Taktung geht wieder ab Prüfmonat los.
Angemeldet und nicht beim TÜV für mehr als 12 Monate, dann kommt eine neue 2-Jahres-Plakette für die "normale HU-Gebühr" auf´s Kennzeichen.

Gruß Manfred M.


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Hallo Manfred,

hat sich da was in den letzten 2 Jahren geändert?!?
Wir haben vor zwei Jahren einen V8 wieder zugelassen, der mehr als 10 Jahre abgemeldet in einer Garage stand. Da wurde lediglich die "normale" TÜV-Durchsicht gemacht und die "normale" Gebühr berechnet....

Der Anhänger war die ganzen Jahre zugelassen... Deshalb die Suche nach dem Prüfer ohne Nerven...

Gruß Susanne

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Der TÜV erlässt keine Regeln die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen betreffend.
Eine Abnahme nach §21 StVZO ist nur erforderlich, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Ob eine Betriebserlaubnis erlöschen kann regeln die §§19-21 StVZO oder das KBA.
Standardmässig erlischt eine BE nicht. Ausser das KBA hat eine Frist gesetzt oder einer der Punkte in den o.g. §§ trifft zu. StVZO , FZV

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Solange der Brief noch vorhanden ist reicht ne HU.

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Hallo.
Hier nachzulesen mit der 7Jahres-Regel, dies bekam ich heute mittag auch telefonisch so mitgeteilt - klick mich...
Gruß Manfred M.


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Genau, dort steht:
In Antwort auf:

Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können


Liegt also die Datenbestätigung (Brief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vor und wurde nichts geändert dann genügt eine Abnahme nach §29 (So stehts auch in der StVZO bzw. FZV)
Die 7 Jahre sind nicht in Stein gemeisselt, dieser Zeitraum wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

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Bingo.
Gerade hörte ich in den Radio-Nachrichten, dass man sich heute darauf "geeinigt" hat, dass das Überziehen der HU um mehr als 2 Monate mit einer Zusatzgebühr - ich glaube mind. 20% gehört zu haben - veranschlagt werden wird.

Gruß Manfred M.


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Hallo.
Zusätzlich ist im Bundesrat beschlossen worden, dass die HU ab 1.Juli 2012 nicht mehr zurückdatiert werden soll.

Gruß Manfred M.


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Danke für Eure Paragraphensuche und die Ausführungen dazu. Nur... Diese ganzen §§ treffen auf DIE Fahrzeuge zu, die ABGEMELDET wurden und erst nach Jahren als "Scheunenfund" oder was auch immer wieder zugelassen werden sollen bzw. wurden. Ich habe in diesen §§ nicht wirklich die Antwort auf mein "Rätsel" (Problem?) gefunden. Noch mal die Daten zur Erinnerung:
Der Anhänger ist seit 1967 bzw. 1990 ZUGELASSEN, es wurden und werden Steuern und Versicherung bezahlt und er ist seit 2000 TÜV-fällig, stand seit 2000 allerdings immer auf Privatgelände, wurde nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt. Wie oft muss der Prüfer jetzt den Anhänger prüfen, um ihn auf den aktuellen TÜV-Stand zu bringen?
1 x mit normaler Prüfgebühr/mit "Straf-/Säumniszuschlag"/mit (ehemaliger) Vollabnahme oder wie es auch immer genannt werden möchte?
oder
7 x mit jeweiliger Plakette, Prüfbericht und Prüfgebühren?


Gruß Susanne

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Darf ein Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf Privatgrund stehen?
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug zur Überprüfung des verkehrssicheren Zustands beim TÜV innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorgeführt wird. Für die Vorführpflicht ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Benutzung von Relevanz. Demgemäß berührt die Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung die Vorführpflicht nicht.


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Hallo Susanne.
Am 29.03. habe ich Dir folgendes hierzu geschrieben: "...Angemeldet und nicht beim TÜV für mehr als 12 Monate, dann kommt eine neue 2-Jahres-Plakette für die "normale HU-Gebühr" auf´s Kennzeichen. ".

Dies sollte doch Deine Frage beantworten, oder habe ich etwas übersehen?

Habe ja dazu extra den örtlichen TÜV angerufen. Um an Deiner Stelle in Niedersachsen auf "Nummer sicher" zu gehen, würde ich ebenso bei der Prüfstelle vorab anrufen, dann solltest Du einigermaßen im Vorfeld aufgeklärt sein.

Gruß Manfred M.


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Darf ein Fahrzeug mit abgelaufener TÜV-Plakette auf Privatgrund stehen?




Wer bitte schön, sollte denn was dagegen haben?

Oder verwechselst Du das mit nem nicht zugelassenen Fahrzeug?
Aber auch da darf dieses auf Privatgrund stehen...


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
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Mist.. Quelle vergessen.. das steht so wie ich gepostet hab auf der ADAC Seite...


Ich kann zwar nix.. bin aber zu allem fähig (der Spruch ist bei mir schon Uralt...)
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Wer bitte schön, sollte denn was dagegen haben?


Der Gesetzgeber. Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug, das nur vorübergehend stillgelegt wurde, muss immer eine gültige HU haben. Also auch auf Privatgrund immer die Kennzeichen entfernen.
Es gab schon übereifrige Beamte die in einer Garage ein abgemeldetes Autos ohne gültige HU sahen und dies rechtlich verfolgten.

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Nur auf nicht öffentlich zugänglichen Gelände. Also umzäuntes und abgeschlossenes Grundstück. Sobald es öffentlich zugänglich ist muss es eine gültige HU haben, auch wenn es abgemeldet ist.

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Hallo Manfred,

wer lesen und das gelesene geistig verarbeiten kann, ist eindeutig im Vorteil - hat bei mir an dem Tag wohl nicht eindeutig funktioniert...
Sorry für meine "Zündausetzer" und Danke für Deine Info und die Zeit, die Du investiert hast.

Gruß Susanne

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GANZ AKTUELL (13.04.2012)

Technische Prüfstelle
in Rheinland-Pfalz

Überwachungsorganisationen
in Rheinland-Pfalz


Aktenzeichen: 337-41 122 29

Vollzug der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
hier: 47. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der durch die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am dem 01. Juli 2012 vorgesehenen Änderung des Satzes 1 der Nrn. 2.3 und 2.4 der Anlage VIII zu § 29 STVO (= Aufgabe der Fälligkeitsdatierung) ist im Vorgriff der Fälligkeitsdatierung ab sofort in Rheinland-Pfalz nicht mehr anzuwenden.

Rheinland-Pfalz zieht damit mit der Regelung im Saarland, in Hessen und in Baden-Würtemberg gleich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.


Also, es geht doch!!!


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!

Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

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