Auszug aus der email von Audi an mich nachdem ich dem Kundenservice die Bescheinigung vorgelegt habe und gefragt habe ob das alles so seine Richtigkeit hat und wir es aussieht wenn es doch zu Schäden kommt:
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Gerne gehen wir naeher auf Ihre Anfrage zum Tanken des Ottokraftstoff E10 ein.
Grundsaetzlich sind alle Audi Fahrzeuge mit Ausnahme einiger FSI Motoren der ersten Generation und Standheizungen in der
Betriebsphase bei Audi A4 Limousine und Avant bis Produktion Mai 2008 fuer den Betrieb mit E10 freigegeben, sofern bei Audi
Young- und Oldtimern Original-Ersatzteile verwendet wurden.
Der Ottokraftstoff E10 ist fuer uns ein Routinefall, denn Audi hat bereits in anderen Maerkten Erfahrungen mit dem Einsatz und
dem dauerhaften Betrieb mit ethanolhaltigen Kraftstoffen.
Bislang sind uns keine Kundenbeanstandungen im Zusammenhang mit
E10 bekannt. Bei neuen Autos koennte eine derartige Beanstandung innerhalb von zwei Jahren nach Fahrzeuguebergabe ein
Gewaehrleistungsfall sein. Bei aelteren Fahrzeugen wuerden wir Beanstandungen im Einzelfall pruefen. Sollte E10 die Ursache
sein, wuerden wir dann auf eine kundenorientierte Loesung hinarbeiten
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