Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Thema drucken
Thema bewerten
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Carpal \'Tunnel
OP Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Hallo.

Gerne würde ich von Euch die Meinung zu meinem Kauf im Internetauktionshaus hören und vielleicht hat jemand schon ähnliches erlebt und kann Fakten schaffen.

Zum Vorgang:

Habe heute vormittage 5 Pkw-Reifen bei dieser Auktion - klick mich... ersteigert und somit gekauft.

Es gab noch weitere Auktionen vom selben Verkäufer, jedoch waren die Stückzahlangaben in der Überschrift mit dem Verkaufspreis im Auktionstext etwas verwirrend beschrieben wurden, weshalb ich dann lieber den Einzelreifen mit "5 Stück" orderte.

Die etwas verwirrenden Auktionen waren diese folgenden, man beachte auch den weiter unten in der Auktion beschriebenen "Lieferumfang" je nach Mengenangabe eben verwirrend:

"LIEFERUMFANG
4 Reifen, erste Wahl und natürlich noch nie montiert worden. Reifen jeweils ohne Felge. Für den Kauf von 4 Reifen Stückzahl "1" eingeben, sie erwerben dann einen Satz bestehend aus 4 Reifen. "

Auktion mit 4 Reifen bei Angabe "1Stück"
Auktion mit 2 Reifen bei Angabe "1Stück"

Wie geschrieben habe ich mir dann 5 Reifen á 11,80Euro von der oberen Auktion gekauft - in Summe laut eBay-Kaufabwicklung 59Euro.

Auch der gewerblich Verkäufer hat diese Kaufabwicklung bestätigt.

Jedoch nach einer knappen "Gedenkstunde" eine Anfechtung der Willenserklärung ausgesprochen mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr M.,

hiermit fechten wir die Willenserklärung im Rechtsgeschäft der Ebay-Auktion Art. Nr. 230591205988 ( ist die Auktion für 11,80Euro ) wegen Irrtum und falscher Übermittlung gemäß § 119 BGB und § 120 BGB an.
Der preis war eindeutig und offensichtlich falsch. Es handelte sich um eine laufende Sofortkaufauktion, wo lediglich der Preis aktualisiert wurde. In einer weiteren Auktion Nr. 230611718619 wird der identische Reifen zum Stückpreis von 67,35Euro angeboten. Da ist ein Preis für einen Reifen zum Preis von 11,80Euro offensichtlich nicht korrekt. Dementsprechend greift §119 und §120 BGB. Die Preisdaten werden per ebay-CSV-Manager eingespielt.

Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Sonderpreis als kleine Wiedergutmachung!

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom xy-Reifen-Fachhandel.
Geschäftsführung."


Ich sehe dies schon anders, denn wenn ich mir alle Auktionen so ansehe, ist ein reeller Preis von 11,80Euro für 1Stück, 17,66Euro für 2Stück oder 35,32Euro für 4Stück in seinen Auktionen ausgeschrieben gewesen - also kein "Einzelfall".

Es wurden ja auch schon Ferraris für 1Euro versteigert im Internetauktionshaus.

Kann sich nun der Verkäufer auf einem angeblichen "Irrtum" mit Paragraphenangaben herauswinden?

Was haltet Ihr davon?

Ich bin der Auffassung ich habe einen Anspruch auf die 5Reifen für 59Euro, auch wenn der Verkäufer sich mittlerweile entschuldigt hat für den Fehler in der Auktion ( selber schuld ) und einen entgegenkommenden Preis anbietet, der sicher nicht in die Preisregion kommt wie bei meiner gewonnenen Auktion.

Denn für á 67,35Euro würden die 5Stück 336,75Euro kosten, so aber 59Euro in Summe für meine Auktion...- ist schon ein bemerkenswerter Unterschied.

Bitte um Euere Ratschläge - vielleicht sind auch persönliche Erfahrungen in ähnlichen Fällen dabei.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,715
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,715
Hallo Manfred,

so wie ich das sehe, hast Du 5 Reifen a 11,80 ersteigert. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Ich würde auf die Reifen bestehen. Allerdings wirst Du hier wohl einen langen Atem brauchen, da der Verkäufer sie wohl so nicht hergeben wird. Also wirst Du einen Anwalt und evtl. ein Gericht brauchen.

Viel Erfolg


Grüßle, Olaf - Marlboroman
Ford Focus 1,0 EB & Monaco Diplomat 38A & Cayenne S
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 21,692
Likes: 2
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 21,692
Likes: 2
google hilft bezüglich den Paragraphen...

die Paragraphen könnten wohl zupacken... aber frag doch mal bei Ebay nach ob es sich wirklich um einen "Datenübertragungsfehler" handelt... denn WAS soll falsch "übermittelt" worden sein?

wenn der Fehler beim Verkäufer und nicht bei Ebay liegt, dann kannst wohl darauf beharren die Ware zum gebotenen Preis zu erhalten, sonst könnte ja JEDER Verkäufer kommen und sagen, der Preis sei ein Irrtum gewesen, nur weil z.B. ne Auktion ab 1Euro zu niedrig ausfiel...

Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 2,203
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 2,203
Solange Du glaubhaft nachweisen kannst, dass die Einstellung des kaufpreises von 11,50€ pro Stück nicht nur bei dieser einen, sondern bei mehreren Auktionen stattgefunden hat, so kann man laut §119 Abs. 1 nicht mehr von einem Irrtum sprechen und die Auktion bzw. den per Ebay geschlossenen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer durch den Verkäufer anfechten.

Der Verkäufer hätte ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, die Auktionen ( Mehrzahl! ) mit dem angeblich falsch eingestellten Kaufpreis abzubrechen. Dieses ist aber nicht geschehen.
Somit sollte hier ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein (zu Gunsten des Käufers).

Näheres kann Dir aber nur ein Anwalt sagen.


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,173
Likes: 2
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,173
Likes: 2
Hallo Manfred,

egal was du machst, auf jeden Fall Bildschrimkopien der Auktionen machen.

Grüße
Bernd

Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,241
Offline
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,241
Kurz und knapp: das ist eine bewusste Übervorteilung mittels Lockangebot. Du bist im recht aber das hilft dir wenig. Abhaken und negativ bewerten. Alles andere ist den Aufwand nicht wert.

Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,525
Likes: 8
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,525
Likes: 8
In Antwort auf:

Abhaken und negativ bewerten. Alles andere ist den Aufwand nicht wert.




Genauso sehe ich das auch!

Zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" liegt meistens ein viel zu großer Aufwand ...


--- Gruß aus Bocholt Kai
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 849
Offline
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 849
Hallo Manfred,

hier meine Meinung:
Selbst wenn §119 und §120 BGB in dem beschriebenen Fall greifen, so haben die Verkäufer das BGB wohl nicht komplett gelesen, denn sonst wären sie über §122 gefallen:
§122 [Schadenersatzpflicht des Anfechtenden]
(1) Ist eine Willenserklärung nach §118 nichtig oder auf Grund der §§119, 120 angtefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, daß er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

--> Meiner Meinung nach bedeutet das nicht anderes als: Entweder der Verkäufer rückt die Reifen für den genannten Presi raus oder er darf zahlen, und zwar den Differenzbetrag zwischen Deiner Auktion und dem Preis, den Du bei einem anderen Reifenhändler bezahlen musst.

Da der Anbieter in dem vorliegenden Fall ja auch noch ein Gewerbetriebender ist, sind die Gerichte da nicht gerade zimperlich.
Es handelt sich um einen sogenannten Vollprofi, der ganau wissen muß, was er macht.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung und ein wenig Zeit hast, dann stehen die Chancen ganz gut für Dich.

Ist meine Meinung.

Gruß
Martin


Life sucks and then you die.
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,715
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 2,715
Hi Manfred,

was ist jetzt daraus geworden?


Grüßle, Olaf - Marlboroman
Ford Focus 1,0 EB & Monaco Diplomat 38A & Cayenne S
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Carpal \'Tunnel
OP Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Hallo Olaf.

Ein guter Bekannter, der auf einer Wirtschaftschule auch Vertragsrecht unterrichtet, gab mir keine Erfolgsaussichten bei Klageeinreichung. In der Tat gibt es diese Möglichkeit des Widerrufes einer Willenserklärung innerhalb einer kurzen Frist.

Zudem habe ich im Internet recherchiert - ist anscheinend "standard", dass man die §119 und 120 aus dem BGB heranzieht.

Also lange Rede kurzer Sinn - ich habe nicht weiter durchgegriffen.

Nur eines stößt mir mit eBay gewaltig auf - ich wurde von eBay gemahnt, da ich nicht bezahlt habe!!!

Ich schilderte denen dann den Fall, dass der Verkäufer seinen Artikel nicht verkaufen möchte und daraufhin löschte ebay einen Eintrag in mein Benutzerkonto.

Nun, vor wenigen Tagen erhielt ich erneut eine Mahnung von eBay von einem 2.Sachbearbeiter.

Ist schon teilweise zum Haareraufen, was dies für ein unbeweglicher Haufen von Standardmahnungschreiberlingen bei eBay ist.

Nun, ich konnte letzte Woche erneut bei eBay günstig 4 Reifen für 145Euro incl. Versand ersteigern - Restposten von ATU.
Und anstelle der zuerst 195/65R15V sind es nun sogar 205/60R15V91 Reifen von Fulda geworden.

So konnte ich doch noch günstig an meine Reifen kommen - aber dieser Sauhaufen von eBay-Bearbeitern hat sogar meine negative Bewertung gegenüber dem Verkäufer gelöscht.

Sind halt wieder solche "negativen Erfahrungen" mit eBay, aber ich habe ja eigentlich keinen Schaden gehabt, nur einen fiktiven Verlust - ist alles ´ne Kopfsache - einfach vergessen.

Danke der Nachfrage und Eure Mithilfe, aber vor ein Gericht oder Rechtsanwalt wollte ich nun doch nicht mit der Angelegenheit.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 2,203
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 2,203
Klar, wäre schon ein Aufwand gelesen, aber was Deinen Bekannten angeht, lies mal meinen letzten Thread...


Grüße aus dem Westerwald Christoph Alles wird gut!
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Carpal \'Tunnel
OP Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 7,716
Likes: 6
Hallo Christoph.

Ich habe mehrmals Euere Beiträge allesamt durchgelesen, mehrere Nächte drüber geschlafen und mich dann zum Zurückstecken entschieden.

Der Reifen wurde zu einem identisch, falschen Preis inseriert.
Einmal als 1Stück, dann paarweise oder 4Stück - war also auch ein Folgefehler vom System.

Ich weis, ganz wohl ist mir mit meiner Entscheidung nicht, der Sache nicht weiter nachgegangen zu sein, jedoch habe ich auch noch andere "Steine aus den Weg zu räumen", diese Woche ist ein Arbeitsgerichttermin am kommenden Freitag, bei dem zwar meine bessere Hälfte eigentlich sehr gute Karten haben sollte, was jedoch sich seit dem letzten März sich nun schon hinzieht.

Vielleicht aus deshalb möchte ich momentan einen Bogen um Gerichte etc. machen.

Ach ja, und diese Woche war wegen Baumängel noch ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vor Ort - geht dieses Jahr noch aufs Landgericht...

Wie gesagt, da habe ich innerlich schon etwas zurückgesteckt, und die Reifenauktion geistig etwas verdrängt.

Habe mir einen schönen Audi 80 B4 gekauft und mich dort zur Ablenkung in Arbeit gestürzt - man hat nur ein Leben, und dies ist viel zu kurz.

Gruß Manfred M.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 21,692
Likes: 2
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 21,692
Likes: 2
ich hatte mal was bei eBay angeboten, nicht verkauft... musste trotzdem Einstellgebühren zahlen, tat dies auch widerwillig und trotzdem kam ne Mahnung... und dies nun immer wieder... die können mich doch am Arsch lecken, ICH such nicht danach um denen zu "beweisen" dass ich bezahlt hab, das sollens gefälligst selber machen wenns zu dumm sind... deswegen mach ich nen weiten Bogen um eBlöd....


Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

Link in Zwischenablage kopiert
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5
(Release build 20201025)
Responsive Width:

PHP: 7.4.28 Page Time: 0.038s Queries: 42 (0.033s) Memory: 0.6525 MB (Peak: 0.7547 MB) Data Comp: Off Server Time: 2024-04-26 11:38:30 UTC
Valid HTML 5 and Valid CSS