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Hi,
hab mal folgende Frage. Meine AU läuft noch bis März 2010. Mein TÜV bis Juni 2011. Muss wohl mal beim Vorbesitzer was gewesen sein das da eine Differenz entstanden ist.
Muss ich jetzt im März zur AU und dann im Juni 2011 nochmal? Oder gilt meine AU jetzt bis zum Juni 2011?
Konnte dazu auch im Netz nichts hilfreiches finden.



Nach Müde kommt Doof

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Hey-
ich weiss es auch nicht genau- aber normal gilt ab jetzt der AU Beleg, der immer mitgeführt werden muß.
KLICK mal hier

Peter!


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Hi Steffen,

vorab, seit Januar 2010 gibt es keine AU-Plaketten mehr, nur noch weiß reflektierende Aufkleber für das vordere Kennzeichen.
Des Weiteren kannst Du die AU weiterhin in einer Werkstatt Deiner Wahl machen lassen, als Nachweis gilt der Beleg mit Siegel, allerdings darf die AU zur HU nicht älter wie vier Wochen sein, ansonsten verliert diese ihre Gültigkeit.
Da es zur Zeit noch Fahrzeuge gibt, bei denen HU und AU auf unterschiedliche Termine fallen, gilt bei diesen, wie auch bei Dir eine einmalige Übergangsregel, die besagt, daß Du Deine AU erst zur nächsten HU durchführen lassen brauchst.
Damit werden die Termine für HU und dann auch AU auf einen verlegt.
Für den Ein oder Anderen von Vorteil, da längere "Laufzeit".

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

Thomas

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Alles richtig bis auf "AU darf nicht älter als vier Wochen sein".
Die AU ist an die HU gekoppelt. Die AU darf auch im Vormonat der HU gemacht werden.
Ob nun AU am 01. des einen und HU am 30. des Folgemonats gemacht wird ist dabei egal. Das sind mehr als vier Wochen Unterschied. Erbsenzählerei


Gefangen im Turboloch-Nur tote Motoren werden beatmet
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Anl. VIII Nr. 3.1.1.1 i. V. m. Anl. VIII c Nr. 1 der StVZO
....darf diese frühestens in dem unmittelbar vor dem durch die HU-Prüfplakette angegebenen Monat stattfinden

Ok, die vier Wochen waren mehr als Zahlenbeispiel gedacht, damit war natürlich der Vormonat gemeint

Gruß

Thomas

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In Antwort auf:

...darf diese frühestens in dem unmittelbar vor dem durch die HU-Prüfplakette angegebenen Monat stattfinden


Wenn ich nun HU im Juni hätte, diese aber, warum auch immer, in den Mai vorziehen will, dann darf ich nicht schon im April zur AU? Welchen Sinn soll das haben?

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Doch du darfst im April zu AU, mußt aber im Mai zur HU. Wenn du dann doch erst im Juni zur HU fährst ist die AU ungültig.


Gefangen im Turboloch-Nur tote Motoren werden beatmet
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Richtig

Um die HU zu bestehen, darf die AU nicht älter sein als der 01. des Vormonats.

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Da stand aber:
In Antwort auf:

unmittelbar vor dem durch die HU-Prüfplakette angegebenen Monat



Also Monat der Prüfplakette und einfach Monat vor geplanter HU

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Ja so ist es ja in der Regel auch, Du gehst dann zur HU wenn er auch dran ist.

Willst Du aber eher hin, warum auch immer, darf die AU nicht älter sein wie der 01. des Vormonats.


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Hi,
also erstmal Danke.
Es reicht also wenn ich meine AU im Juni 2011 mit der dann fälligen HU mache...richtig. Und um von der abgelaufenen AU abzulenken, besorg ich mir einen weißen Aufkleber ........Easy




Nach Müde kommt Doof

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Genau,

aber die Plaketten so lassen wie sie sind, der Prüfer wird erst 2011 die vordere Plakette entfernen.

Gruß

Thomas

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.....= Manipulation des Kennzeichens = Urkundenfälschung = Teuer




Audi V8 - Für alle, die bei der Fahrzeugauswahl gerne ganz nach unten scrollen...
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Plaketten so lassen wie sie sind. Polizei und Ordnungsdienste sind angewiesen die AU Plaketten nicht mehr zu beachten.


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