Hi Steffen,
vorab, seit Januar 2010 gibt es keine AU-Plaketten mehr, nur noch weiß reflektierende Aufkleber für das vordere Kennzeichen.
Des Weiteren kannst Du die AU weiterhin in einer Werkstatt Deiner Wahl machen lassen, als Nachweis gilt der Beleg mit Siegel, allerdings darf die AU zur HU nicht älter wie vier Wochen sein, ansonsten verliert diese ihre Gültigkeit.
Da es zur Zeit noch Fahrzeuge gibt, bei denen HU und AU auf unterschiedliche Termine fallen, gilt bei diesen, wie auch bei Dir eine einmalige Übergangsregel, die besagt, daß Du Deine AU erst zur nächsten HU durchführen lassen brauchst.
Damit werden die Termine für HU und dann auch AU auf einen verlegt.
Für den Ein oder Anderen von Vorteil, da längere "Laufzeit".
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
Thomas