hab mir v8-ami-rückleuchten ersteigert nur leider vorher vergessen mich zu erkundigen ob ich die so fahren darf weil ich ja ein "kleines 80er kennzeichen" brauche. kann mir dazu einer was sagen?? danke schon mal im vorraus und schöne feiertage....
Hi, im Prinzip darfst du die nur fahren wenn ein E-Prüfzeichen drauf ist. Aber das größere Problem wird wohl das kurze Kennzeichen. Letzlich war hier ein Thread von Jürgen Schöntag. Der hat da echte Probleme mit der Zulassungsstelle. Ansonsten musst du dann so eine Kuchentafel fahren. Aber wend dich mal an Jürgen. gruß
Hi, leider krieg ich das mit dem Verlinken nicht hin, aber der Jürgen hat gerade im "Talk" Bereich zwei aktuelle Threads am laufen. Und wenn du dann auf seinen Namen gehst kannst du Ihm ja eine PM schicken. Wenn ich das richtig gelesen habe gibt es mit kurzen Kennzeichen in manchen Landkreisen keine Probleme. mfg
Aaaalso.....da gibt es seit kurzem ne neue Verordnung wo es KEINE Ausnahmegenehmigungen mehr gibt !!! Frag aber mal trotzdem bei deiner Zulassungsstelle nach; eventuell ist es noch nicht bis in den NOrden gedrungen....
DIESE Grösse wie im Anhang bekommste ohne Probleme...
Sorry aber bei dem Kuchenblech hätte ich auf 560er Länge umgerüstet. Es ist halt sehr schwer bis unmöglich noch ein richtig kleines Kennzeichen zu bekommen.
Gefangen im Turboloch-Nur tote Motoren werden beatmet