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#118881 30.11.2006 10:50
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Tim A. Offline OP
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Moin,
ich lebe ja nun mal im Norden, nahe der Dänischen Grenze und denke nicht nur aus diesem Grund schon länger über ein Tagfahrlicht nach. Ich halte das für grundsätzlich sinnvoll, möchte aber über den Nutzen hier keine Diskussion vom Zaune brechen, weil es durchaus auch andere Auffassungen dazu gibt. Ich möchte aber über eine möglichst sinnvolle Machbarkeit nachdenken:
Ich möchte wg. Stromverbrauch / Kraftstoffverbrauch nur zwei Lampen leuchten lassen. Auch die Armaturenbeleuchtung soll mit dem TFL nicht leuchten. Ich habe über den Anbau von Zusatzleuchten als TFL nachgedacht. Was den Stromverbrauch angeht wäre das sicher die optimale Lösung. Leider finde ich aber an meinem nicht den richtigen Platz dafür, respektive möchte ich sein Gesicht nicht mir irgendwelchen Anbauten verunzieren.

So bleiben mir die Lösungen entweder das Licht wie gehabt komplett ein zu schalten, oder über ein zusätzliches Schaltgerät vorhandene Leuchten als TFL zu nutzen. Standlicht geht nicht, weil es nicht hell genug ist. Bleiben nur Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer. Im Grundsatz macht der Einsatz der NSW Sinn, denn durch die Dauernutzung verschleißen die Lampen natürlich schneller und irgendwann sind sie dann halt kaputt. Das Abblendlicht, das man ja bei Dunkelheit wirklich braucht steht dann aber noch zur Verfügung. Und hierüber scheiden sich nun die Geister. In vielen Foren wird immer wieder behauptet, dass der Einsatz von NSW als TFL nicht erlaubt ist. IMHO ist das Mumpitz. Ich war heute mal beim TÜV und habe nachgefragt. Es steht nirgendwo geschrieben, das die NSW NICHT als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. Es müssen lediglich die Einbaubestimmungen eingehalten werden (z.B. Abstand zur Fahrzeugaußenkante max 400mm) und die Helligkeit darf einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Natürlich muss sich das TFL beim Einschalten des Fahrlichtes selbsttätig abschalten. Nutzt man die NSW, sind sie in diesem Augenblick keine NSW mehr, sondern ein TFL. Der Passus in der Stvo, dass die NSW nur bei bestimmten Witterungsbedingungen (ich will da jetzt nicht im Einzelnen drauf eingehen) in Verbindung mit dem Stand - oder Fahrlicht leuchten dürfen, trifft dann nicht mehr zu. Schaltet man das Fahrlicht ein, geht das TFL aus und die NSW stehen als solche wieder zur Verfügung und fallen dann auch wieder unter die o.g. Einschaltbedingungen.
Ganz nebenbei ist das Abblendlicht (Fahrlicht) AUCH kein Fahrlicht mehr, wenn es zum TFL umfunktioniert wird.
Ich habe mir jetzt für 34 € ein Steuergerät bestellt, mit dem ich meine NSW entsprechend schalten werden. Nebenbei wird die Leuchtkraft der Lampen als TFL um ca. 20% reduziert, was den Verbrauch natürlich auch ein wenig senkt.
Ich werde über die Erfahrungen damit berichten. Ich rechne im übrigen fest damit, dass die Polizei mich desöfteren dazu "befragen" wird.


Beste Grüße
Tim
Tim A. #118882 30.11.2006 02:25
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Hi Tim,

ich habe bei meinem 220V schon länger die Nebelscheinwerfer so
schalten lassen, dass sie nur allein, auch bei ausgeschalteter Beleuchtung funktionieren.Nur die Zündung muss an sein.
Habe ich wegen meiner vielen Fahrten nach Schweden so machen lassen.In S ist Tagesfahrlicht seit 16 Jahren Vorschrift.

Würde meinen V 8 auch gerne so umstellen.
Wenn du eine Lösung gefunden hast , so lass es mich bitte wissen.

Gruss Chris W.


.....quattro seit 1983
Chris W. #118883 30.11.2006 02:37
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Tim A. Offline OP
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Hallo Chris,
die Lösung habe ich sicher gefunden Klick . Ich will nur sicher gehen, dass das auch erlaubt ist. Mein TÜV Mann sagt ja, ich habe aber trotzdem mal eine schriftliche Anfrage gemacht und warte auf Antwort. Ansonsten geht das auf jeden Fall mit dem Abblendlicht, ist ja auch kein Problem. Aber über die Nebler ist es schon eleganter.


Beste Grüße
Tim
Tim A. #118884 30.11.2006 09:08
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Hi,

ich hoffe, du hälst uns dann auf dem Laufenden... finde das nämlich ziemlich interessant. Wenn du sicher weist das es erlaubt ist, würde ich mich freuen wenn du mir auch mal genauere Angaben (Schaltung, ect. ) mailen könntest.

Grüßle
Frank K.


Ich möchte gerne im Schlaf sterben wie mein Opa! Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer!
Tim A. #118885 09.12.2006 08:11
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finde ich eine tolle idee!!!
die öschies sind uns wieder ein bissl vorraus....
was mir aber gerade so einfällt....die neueren Audis habe sowas serienmässig...ABER....dei ferwenden nicht abblendlicht und auch nicht den nsw...sondern den fernlicht als tagesfahrlicht...dadurch entsteht das geile "adleraugen" look....ich hatte bloss nicht gewust wie sie den helligkeit soweit drosseln ohne heftige wiederstände die ja höllisch heiss werden....jezt weiss ich es...(PWM)....also mit dem fernlicht würdfe es mir auch gefallen....


gruss Csaba Audi V8 fahren ist ein Leidenschaft ! oder Krankheit?
Frank K. #118886 11.12.2006 11:01
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Tim A. Offline OP
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Moin,
die Geister scheiden sich. In Österreich ist es defintiv erlaubt, Abblendlicht oder (original) Nebelscheinwerfer als TFL zu nutzen. Hier sagt der eine ja, der andere nein. Ich habe mir jetzt in meinem XM das X.Light TFL-Modul Klick auf die Nebler geschaltet. Der Einau war simpel und es funzt einwandfrei. Ich habe mit meinem örtlichen TÜV gesprochen - Null Problem, wenn die Nebler alleine (ohne Stand- oder Abblendlicht und Rücklichter) leuchten, sind sie TFL und nicht mehr NSW. Mein örtlicher Sheriff wusste es (sagte er ehrlich) nicht genau. Nach einem kurzen Gespräch hat er mir aber versichert, mich damit nicht zu behelligen, er fand das sogar grundsätzlich gut.
Ob es definitiv erlaubt ist, konnte mir aber niemand sagen, auch nicht, ob es defintiv verboten ist. Ich glaube, dass es bei uns der schlechtest mögliche Umstand ist, dass etwas nicht irgendwo aufgeschrieben steht! Diese Bürokratie hier bei uns wird mich früher oder später aus dem Land treiben. Je älter ich werde, um so schwerer tue ich mich damit.
Ich fahre jetzt und warte mal, was alles so passiert. Wer weiteres Interesse hat kann mir gerne eine PN schicken.


Beste Grüße
Tim

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