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journeyman
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aufgrund der licht am tag pflicht und meinen xenon scheinwerfern möchte ich mir gerne tagfahrleuchten nachrüsten.

dazu kommt das der lichtsummer nicht mehr geht und meistens jemand das licht am wagen brennen lässt sodass einige stunden dann das licht leuchet.

ich hatte die hella universal im auge die breiten aber die sind sehr tief.

da ich noch den vorfacelift a8 habe hat der unten in der stoßstange nur die kleinen gitter, die bei mir aber eh fehlen.

ich habe die leuchten mal probeweise reingesteckt aber richtig passen tun sie nicht, spez. nach hinten ist etwas wenig platz.

auf der beifahrerseite ist ja die luftführung die wäre im weg, kann ich die etwas wegbiegen oder ist es schlecht wenn die leuchten drinnen sind bekommt er dann zu wenig luft?

ist zwar kein diesel, aber besser vorher fragen als nachher nicht mehr fahren.

hat jemand sonst eine idee wie ich die leuchten befestigen kann oder ob es so geht?

p.s. die schaltung des xenon lichts am tag ist für mich keine alternative

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Es gibt bei Audi einen Kabelsatz zum Nachrüsten des Tagfahrlichts im A8. War ja auch in versch. Ländervarianten damals schon Serie. Es leuchten dann die im Xenon-Hauptscheinwerfer integr. Nebler.
Näheres kann ich Dir vielleicht am Wochenende sagen, wenn ich wieder ins Teileprogramm schauen kann.

Gruß
Tom

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das wäre sehr nett wenn du da nachschauen könntest.

das wäre natürlich das einfachste

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Carpal Tunnel
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An der Info hätte ich auch Interesse, habe in meiner Akte nichts gefunden, oder wo muss man gucken?

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Hallo Thomas.
By the way - ich komme zwar aus der V8-Ecke - lese hier aber auch häufig mit.
Das Tagfahrlicht interessiert mich auch, wenn es dann mal zur Pflicht werden sollte, was ja absehbar ist.
Nun, mir ist das herkömmliche Abblendlicht zu "energieverschwendend", und deshalb sind solche Tagfahrleuchten bestimmt sehr interessant.

Du schreibst, dass im A8 dann im Hauptscheinwerfer die Nebler ( Nebelscheinwerfer ) so geschalten werden sollen, dass dies als Tagfahrlicht gelten soll.

Dabei kommt mir jedoch der Gedanke, dass doch die Nebelscheinwerfer nur bei entsprechend "schlechter" Sicht, bei Regen, Nebel oder Schneefall erlaubt sind und nicht bei "normalen" Bedingungen.

Wie sieht es dann damit aus, wenn die Nebler nun als Tagfahrlicht hergenommen werden sollen?
Dies würde ja dann entgegen der StVO sein, oder?
Oder gibt es dann für umgestaltete Nebler zum Tagfahrlicht eine Art Ausnahmeregelung?

Gruß aus der V8-Ecke.
Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz
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So, hab denn mal nachgesehen

die AKTE hat beim 96er A8 Hauptgruppe 9, Untergruppe 71, Bildtafel 972-99 unter dem Oberbegriff "Leitungssätze zum Selbstbau" die Pos. 1-119: Leitungssatz f. Tagesfahrlichtschaltung best. aus:
813 972 926 "Flachkontaktgehäuse.... " und N 900 120 05 "Widerstandsleitung....."
und Freund ASLE hat die Stromlaufpläne dazu.....

@Manfred
ich denke schon, daß die Tagesfahrlichtschaltung über die Nebellampen schon StVO-konform ist. Es geht ja bei der Tagesfahrlichtschaltung ausschl. ums "gesehenwerden".
Ich denk auch nicht, daß der Stromverbrauch im Vergleich zum H4 oder H1-Hauptscheinwerfer hier das Argument ist, sondern wohl vielmehr die erheblich verkürzte Haltbarkeit und immens hohen Austauschkosten der Xenon.

Viel Spaß beim Nachrüsten; wenn ich im Sommer oder Herbst noch Zeit finde werd ich am A8 auch nachrüsten
wenn ich nur nicht soviele Baustellen hätte
90er quattro Typ85 in der Endphase der Restauration, ein paar Kleinigkeiten am Uri und nachdem ich es nicht übers Herz gebracht meinen V8 Handschalter (D11) zu schlachten, wird er auch eine Komplett-Restauration erhalten. Werden aber sicher noch 2 oder 3 Jahre draufgehen......

Gruß
Tom

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Habe im Anhang mal was angehängt, wie angesprochen zu diesem Thema.

Wenn einer Erfolg hat, bitte melden wie es ging!

100453-Stromlaufpläne Tagfahrlicht.pdf (0 Bytes, 254 downloads)
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Hallo Thomas.
Ich war heute extra mal beim TÜV wegen der Sache mit den Nebelscheinwerfern, die dann als Tagfahrlicht geschalten werden sollen mit dem Kabelsatz.
Aussage vom TÜV-Mann - Tagfahrlichtscheinwerfer haben eine spezielle Kennzeichnung, wie auch z.B. der Nebelscheinwerfer, bei dem ein bestimmter Buchstabe am Glas "B"? Auskunft über die Scheinwerferart gibt.

Nebelscheinwerfer sind nicht als Tagfahrlicht zulässig, nach der Aussage vom TÜV-Mann, nur wie es auch in der StVO festgelegt ist, und auch in diesem Thread geschrieben wird.
Gruß Manfred aus der V8-Ecke.


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hallo,

also da ich aus österreich komme und es bei uns ja schon pflicht ist, kann ich sagen das es offiziell verboten ist die nebelscheinwerfer als tagfahrlicht anzusteuern.

wie viel watt haben die? und blenden die wirklich so stark, bzw. könnte man nicht andere reintun?

ich habe an anderen autos die hellas nachgerüstet die haben nur 11watt.

gibt es eine möglichkeit um andere lampen in dem scheinwerfer zu betreiben? wenn ja welche?

ähnellt das licht aus dem hauptscheinwerfer denn nicht dem normalen abblendlicht sodass es keinem auffällt?

kannst du mir bitte nochmal die richtigen teilenummern geben die gibt es in österreich scheinbar nicht?

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Hallo Philipp.
Die Nebelscheinwerfer haben 55Watt. Mir geht es halt in erster Linie darum, dass nicht die gesamte Fahrzeugbeleuchtung wegen dieser Tagfahrlichtgeschichte ( TFL ) in Betrieb ist.
Das herkömmliche Abblendlicht ist natürlich als TFL erlaubt.
Ob andere Glühlampen möglich sind in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer - ich meine nein.
Ein Scheinwerfer ist samt Leuchtmittel als eine Einheit zu betrachten. Andere Leuchtmittel sind demnach nicht erlaubt.

Mit den Teilenummern kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Da meist das Abblendlicht an den äußeren Karosseriekanten liegen, und die Nebelscheinwerfer meist weiter zur Fahrzeugmitte, fällt dies bestimmt auf, wenn nun nur die Nebelscheinwerfer betrieben werden.
Wobei die TGL-Scheinwerfer ebenso "auffällig" leuchten.

Gruß Manfred.


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hm, dann werd ich mal schauen was das kosten würde wenn es mir mein mechaniker einbaut.

ich möchte auch nicht wie ein christbaum herumfahren und vor allem nicht jedesmal vergessen das licht abzudrehen.

abgesehen davon, dass die xenons auch eine deutlich kürzere lebensdauer haben.

bin mir nur noch nicht sicher ob das jemand merkt oder nicht, weil praktisch wäre es demnach schon

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so ich komme gerade zurück vom händler

bei der 2. hat er ein problem, weil er nicht wusste wie lange das kabel sein muss.

er bestellt es mal und wir schauen wie viel ich dafür brauche oder weiß von euch jemand wie viel man dafür braucht?

kostet alles inkl. übrigens 14eur

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mein audi händler hatte die teile heute, aber das ist ja nur ein stecker und ein kabel.

wie soll man das anklemmen?

und falls es wen interessiert.

ab ende april sind in österreich auch die nebler als tagfahrlicht zulässig somit wäre das die einfachste lösung

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Hallo,

da muß ich mich jetzt kurz einmischen...

nebler alleine sind nicht als tagfahr licht zulässig steht so im gestzes text drinnen.. stand zwar mal drinnen aber wie er verabschieded wurde war dieser punkt rausgenommen worden da er ja sonst mit dem gesetzt im konfligt stehen würde das die nebler nur bei schlechter sicht oder kurvenreicher strasse eingeschaltet werden dürfen...

von daher... hab schon viele diskusionen in anderen foren darüber gelesen und auch mit geschrieben fakt ist:

entweder einfach licht einschalten...

oder

nur die frontscheinwerfer 100% sonst darf dann nix leuchten oder auch nur glaub 75% oder so is auch erlaubt.. ebenfalls sonst nix leuchten...

oder spezielle tfl leuchten...

nebler zählen da nicht dazu!!! aufpassen... wennst das machst werden sie dich sicher strafen darauf werden sie sicher ganz heiß sein weil jeder das glaub nebler reichen e das stimmt aber nicht..

bin mir nicht sicher ob man zum einschalten der nebler nicht sogar zumindest das standlicht aktivieren muß... von daher fällt das dann auf das es keine tfl sind weil ja sonst auch was brennt was bei reinen tfl licht betrieb nicht sein darf

hoffe du kennst dich aus...

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da liegst du falsch.

der nr wird es jetzt beschließen, ab ende april ist auch das legal.

siehe oeamtc:

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.

Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.

Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.

Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.

Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.

somit passt das!

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hmm..

lt einer seite vom öamtc vielleicht sogar ende april erlaubt nur nebler...

siehe hier:

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html

arbö meint dazu noch folgendes:

Zulässige Varianten

Abblendlicht, eventuell auch automatisches Einschalten mit Zündung
"Echtes" Tagfahrlicht: gemäß der ECE-Regelung Nr. 87:
Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Es leuchten nur die vorderen Scheinwerfer
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (Abblendlicht) eingeschaltet werden. Dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe
"Unechtes" Tagfahrlicht bzw. Tagfahrlichtschaltung:
Es wird das Abblendlicht innerhalb der zulässigen Werte für Abblendlicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 48 reduziert. Die Absenkung unterhalb des für Abblendlicht zulässigen Wertes, dh auf Tagfahrlichtstärke, ist verboten!
Wird häufig angeboten als "Tagfahrlichtmodul"
Es leuchten nur die vorderen Scheinwerfer
Die rückwärtigen Schlussleuchten, Begrenzungsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Armaturenbeleuchtung brennen nicht mit
Automatisches Einschalten mit der Zündung. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (Abblendlicht) eingeschaltet werden. Dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe
Genehmigungspflicht

Eine Um- bzw. Nachrüstung innerhalb der zulässigen Varianten ist nicht anzeige-pflichtig und nicht genehmigungspflichtig.

Nicht erlaubt

Begrenzungslicht (Standlicht) alleine
Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) alleine
Begrenzungslicht oder Nebelscheinwerfer durch Tagfahrlicht zu ersetzen.


also nebler alleine nicht erlaubt..

was man nun glauben soll...?!?

denke aber da noch wirklich rechtlich konkrete infos komme..

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war wohl schneller


vorraussichtlich heist noch nicht fix...

was ich wirklcih nicht gewußt hatte das man nebler jetzt auch b ei tag und bei nacht immer eingeschaltet habendarf...

problem dabei sehe ich wieder da das die nebler nur dann leuchten dürfen (derzeit mit dne komischen gesetzt) wenn auch der rest leuchtet sprich nix mit begrezungslicht und nebler...

wenn das ganz neue tfl nebler dings kommt dann darf man auch nur die nebler alleine aktivieren...

ich find das alles kompletter schei.dre.. die kennen sich selbst bald nicht mehr aus

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das ganze gesetz is ein witz.

ich werd es mal machen lassen und dann schauen ob sich jemand aufregt.

normalerweise sollte es dann ja keine probleme geben und falls doch kann man ja immer noch was anderes machen


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