Vorheriges Thema
Nächstes Thema
Thema drucken
Thema bewerten
#79887 10.05.2005 06:36
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 67
journeyman
OP Offline
journeyman
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 67
Hallo, ichhatte vor mir einen weiteren V8 zuzulegen, wieder ein Schalter, aber mit Kupplungsschaden! Nun, da der Wagen nähe Bremenr steht und ich aus Chemnitz komme wird ein Transport von einem Unternehmen viel zu viel kosten. Nun die Frage an euch: kann ich den einfach so abschleppen?, oder muss das Zugfahrzeug eine bestimmte Bremslast haben (sollte ein Astra Caraven übernehmen)? Und kann ich den da auch abgemeldet schleppen? er ja ja noch TÜV bis 04.2006

Danke: Jens

79151-60_3.jpg (0 Bytes, 142 downloads)
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 285
enthusiast
Offline
enthusiast
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 285
Hi Jens,
Ist der 8er in Deinem Anhang nicht ein bischen kurz geraten ????


So weit schleppen, sollte für einen Schalter kein Problem sein sein, nur ohne Zulassung oder rote Nr. ich weiß nicht so recht ?!?!?

MFG Klaus Graetz


Bei Audi steht jeder Ring für 100.000km Opel hat nur einen und der ist durchgestrichen !
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 67
journeyman
OP Offline
journeyman
Registriert seit: May 2004
Beiträge: 67
das im Anhang ist nen Mustang Fastback (gewesen), den hab ich beim Stöbern im Netz gefunden...hat für 600Dollar den Besitzer gewechselt--> Staun

ich dachte auch nicht das es unbedingt ein Problem sein wird ihn zu schlöeppen, aber Autobahn fällt ja da aus, oder? ich weiß nur nicht ob mit Stange oder Seil und ob ich nen Schild brauche..., trotzdem Danke

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
a, darfst du ein auto nicht von HB nach C schleppen (max 50km)
b, wenn der motorläuft, dann kannst du ja auch bremsen
c, stange seil alles machbar
d, schilder?

Zuletzt bearbeitet von Acki ...; 10.05.2005 06:56.
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 175
Offline
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 175
Hi
Wen dan nehm eine Stange aber las dich blos nicht erwichen den was du da vor hast ist kein apschleppen mehr sonder im Volksmund sagen die grünen dazu Schleppen und das darfst du nach meinem wissen nur bis zur nästen Werkstadt .
Die BAB darfst du sowiso nicht benutzen also alles über lande .

MFG heiko


----------------------------------------------- Ich nehme keine Drogen...ich fahre eine
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 159
member
Offline
member
Registriert seit: Mar 2005
Beiträge: 159
hallo, was du da vorhast ,kannst du nur über die landstraße machen. über die autobahn ist das verboten und die polizei ist heiß auf so was. abschleppen auf der landstraße ist nur bis zur nächsten werkstatt zulässig und nicht über hunderte von kilometern.


H.C.R.
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 702
Offline
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 702
Hi Jens;

würde einfach mal bei Werkstätten usw.in deiner Nähe anfragen, ob sie dir für nen Tag einen PKW-Transport-Anhänger vermieten... die Abschleppsache wäre viel zu risikoreich....

Gruss

Alex


--- Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 95
journeyman
Offline
journeyman
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 95
Moin,
du darfst es nicht machen, wenn er nicht angemeldet ist wegen Versicherung, wenn du ne Stange benutzt braucht der, der vorne "schleppt" nen LKW-Führerschein, bei nem Seil geht das ohne LKW-Führerschein und der, der hinten geschleppt wird, brauch nicht mal nen PKW-Führerschein und muß 14Jahre alt sein.......diese Angaben gelten für das abschleppen in einer Notsituation (also die gesagten 50km bis zur nächsten Werkstatt) wie das genau in deinem Fall aussieht kann ich nicht sagen. Du kannst ja mal bei der Pozilei anrufen und fragen, die haben mir das, was ich oben geschrieben gesagt.
Aber mal ernsthaft, mit nem Opel Astra nen 2tonnen-V8 abschleppen....... .....das wird ein DESASTER......sag ich mal so pauschal.

Gruß Benny

Registriert seit: May 2003
Beiträge: 1,052
Offline
Registriert seit: May 2003
Beiträge: 1,052
Kann man den Bremer V8 nicht mit KupplungsCola wieder fit machen?

Sorry, den konnt ich mir nicht verkneifen.

Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 13,286
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 13,286
Hi,

ich hab vor einem Jahr meinen 20V wg. Bremsversagen mit d. Abschleppstange quer durch Wien raus auf's Land zum Pfuscher transportiert - Zugfahrzeug war ein V8. Gelang völlig problemlos. Dass derjenige vorne einen LKW-Führerschein braucht, hab ich allerdings nicht gewusst ... also technisch problemlos, rechtlich .... hmm.

lG

Bastian

Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
ich weiss ja net ob ihr ösiländer alles habt was wir haben, aber es ist ja auch gut möglich, dass ihr da ne andere regelung habt ???

Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,525
Likes: 9
Carpal \'Tunnel
Offline
Carpal \'Tunnel
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 5,525
Likes: 9
... das mit dem LKW-Führerschein ist absoluter Quatsch! Der Fahrer des ziehenden Kfz benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört egal ob Stange oder Seil!

Der "Fahrer" des abgeschleppten Fahrzeuges muss "geeignet und eingewiesen" sein, das abgeschleppte Fahrzeug zu bedienen. Braucht aber keinen Führerschein ...

Hier der Gesetzestext:

§ 15 StVO

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Der Kommentar dazu:

Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.

Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen).


--- Gruß aus Bocholt Kai
Kai E. #79899 11.05.2005 12:10
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 57
journeyman
Offline
journeyman
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 57
Also meines Wissens, muss derjenige wo mit Stange ein Auto abschleppt einen Führerschein für 4 Achsen haben, da bei dem Gezogenen Fahrzeug die Bremse nicht funktionsfähig ist.
Am einfachsten währe es du hörst dich nach einem Hänger um und holst den V8 damit ab!
Dann gibt es schon keine Probleme mit den Grünen mehr!


Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 261
Offline
Registriert seit: Jan 2002
Beiträge: 261
Wer sagt denn das die Bremse nicht Funktionsfähig ist !!
Also ich weiß auch nur das der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs eine Fahrerlaubniss seine Klasse entsprechend haben muß.



Wer später bremst fährt länger schnell Gruß Dirk www.Dart-in-Kleve.de
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 201
enthusiast
Offline
enthusiast
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 201
Also,
ich wollte hier auch mal ein bisschen mitmischen

Meines Wissens macht der Gesetzgeber einen grossen Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen. Dabei ist es allerdings unerheblich, ob mit Stange oder Seil "gearbeitet" wird (mit Seil natürlich nur, wenn die Bremsen des Gezogenen noch funktionieren )

Als Abschleppen gilt das, was Kai erwähnt hat, also wenn ein Fahrzeug aus Pannengründen unvorhersehbar liegengeblieben ist und zur nächsten Werkstatt gebracht werden soll.

Als Schleppen bezeichnet man, wenn ein defektes Fahrzeug "nicht aus der Not heraus" von A nach B gebracht werden soll. Hierbei ist für den, der das vordere Fahrzeug führt, notwendig einen LKW-Führerschein zu besitzen. Der Gezogene muss mindestens einen PKW-Führerschein haben.

Auf jeden Fall gilt: Wird der V8 auf eigenen vier Rädern nach Chemnitz überführt (also nicht auf einem Hänger o.ä.), braucht man auf jeden Fall eine Zulassung!!! Wenn auch nur ein Tages- oder Kurzzeitkennzeichen. Sonst hast Du keinen Versicherungsschutz (kann also richtig teuer werden, wenn was passiert) und Du riskierst eine saftige Anzeige wenn Du erwischt wirst. Und das ist bei der Strecke zu erwarten

Gruß
Marcus


Grüsse Marcus ________________________________ Das Auto - der Haushalt des Mannes...
Anonym
Unregistriert
Anonym
Unregistriert
vielleicht sollte man ein faq dafür einrichten ... ich glaube er hats kapiert ...

Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 1,074
old hand
Offline
old hand
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 1,074
Hm...also mir ist in Erinnerung, daß man LKW-Führerschein braucht, wenn der geschleppte Wagen nicht zugelassen ist...? Drum wetten würde ich aber auch nicht...
Ich würde ihn auf jeden Fall auch mit nem Trailer holen.

Gruß
Carsten


Undichtigkeit am kleinen VW-Transporter: Caddy-Leck!!
#79904 11.05.2005 05:04
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 95
journeyman
Offline
journeyman
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 95
Moin an alle,
hab grad noch mal bei der Pozilei angerufen und jetzt ist das so... : "Wenn ein Nothilfegedanke vorliegt, also eine Panne oder sonstiger defekt am Fahrzeug kann mit dem PKW-Führerschein abgeschleppt werden. Liegt aber eine Standortversetzung vor, ist diese genehmigungspflichtig und der Ziehende muß im Besitz der Klasse CE also LKW mit Anhänger sein. Das nennt man dann Schleppen."

Das ist die Aussage von dem Polizist in FDS. Hab ich also nur zur Hälfte richtig gewußt aber nun wissen wir es ja alle......

Gruß Benny

Übrigens hat er gefragt was ich denn machen möchte, und ich so na nen PKW aus Bremen holen. Antwort :" Sind sie denn Irre,......das geht auf gar keinen Fall, wenn sie da unterwegs erwischt werden, können sie sofort den Führerschein raushalten und vom Kollegen entwerten lassen......."
Also nimm lieber nen Anhänger und hol deinen V8. Und vergiß nicht ein Foto zu machen, will sehen wie das aussieht, ein Opel und nen V8 hinten aufm Hänger.......

Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 3,179
Offline
Registriert seit: Mar 2002
Beiträge: 3,179
Und es stimmt ganz genau!

Panne ab in die nächste Werkstatt =abschleppen=egal hauptsache Fahrerlaubnis fürs KFZ

Überführung =schleppen =gleich der Ziehende muß LKW Schein haben


Ich kenn mich damit aus weil ich bei uns den Abschleppdienst leite neben meiner Lagertätigkeit!

Dann investiert doch lieber in ein ordentliches Zugfahrzeug und nen Trailer---kann man überall mieten.Dann mit min 3 Spanngurten sichern(Vorschrift) und man kommt heile an.
Bei dem Quatsch mit dem Schleppen bekomm ich Schüttelfrost

Mfg
v8engel
Jörg

Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 153
Offline
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 153
Hi
Mit nem Foto schaffst Du nur einen Beweis, das Du überladen unterwegs bist...
Oder wiegt ein Trailer -400kg ? (Nur mal so als Wert).
Da dürfte die Anhängelast um zig %te überschritten sein.
Gruß
Andi


Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, es sei denn durch Ladedruck
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 57
journeyman
Offline
journeyman
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 57
Vielleicht kann dir ja hier jemand im Forum weiterhelfen, der mitfährt oder einen Hänger hat?!

Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 179
Offline
Registriert seit: Aug 2002
Beiträge: 179
Anhänger leihen kostet nun wirklich nicht die Welt, so um die 40 Euro pro Tag sind es hier bei uns... den soweit zu schleppen wäre mir echt zu riskant.


Audi V8 - Der Name ist Programm...
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 606
addict
Offline
addict
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 606
Zu Riskant ist gut, ich fänd es eher ZU BLÖD!!!
Sorry, nur meine Meinung.



Never touch a running system...
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 591
Offline
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 591
Tach

Also ich hab meinen V8 mit nem Hänger zu mir geholt. ( 150 KM). War super Simple....V8 zum Hänger gerollt......mit nem Seil Hochgezogen..........auf "P" geschlatet , Handbremse gezogen , 4 x mit Ratschengurte Festgezurrt und ab ging die Post.

Zuggefährt war ein Audi A6 C4 2.5 TDI. Der hatte mit dem Gewicht des V8ts null Probleme. Beim Anfahren am Berg hat er zwar mal kurz gepfiffen aber dann hat der Quattro seine Kraft verteilt und es ging Problemlos vorwärts.
Ich habs fürs Hängerleihen um die 50€ gezahlt. Und dem Fahrer für die insgesammt 300 KM + auf und entladen 200 € gegeben.
War damit eigendlich zufrieden.

Zumindest ist mir nicht so was passiert wie nem Kumpel von mir der mit ner Stange nen alten Ford Taunus gezogen hat und bremsen musste. Der Abschlepp hacken am Taunus hat nicht gehalten da zusammengerostet und es hat ihn weggedrückt. Der Taunus ist dann auf den Opel Omega meines Kumpels gekracht und der hat nun ne ordentliche Beule im Heck.

Grüsse aus Altötting

Mathias.

PS: mit nem V8 Würd ich kein Risiko eingehen...da zahl ich lieber nen Paar Euros. ausserdem sind 50€ für nen Hänger echt nicht viel und wenn man dann selbst auch noch fahren darf ist es ja noch unkomplizierter.

Kai E. #79911 12.05.2005 10:47
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
Pooh-Bah
Offline
Pooh-Bah
Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1,674
stimmt.
Außerdem muß das gezogene Fahrzeug fahruntüchtig sein. Ansonsten gilt somit es als Anhänger, womit wir bei einer Fahrerlaubnis für mehrachsige Anhänger, also LKW-Lizenz wären.


Gruß, ROLF 4.2 V8 quattro

Moderiert von  Manfred H., Manfred M., Thorsten D 

Link in Zwischenablage kopiert
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.5
(Release build 20201025)
Responsive Width:

PHP: 7.4.28 Page Time: 0.049s Queries: 66 (0.044s) Memory: 0.7086 MB (Peak: 0.8811 MB) Data Comp: Off Server Time: 2024-05-17 03:02:46 UTC
Valid HTML 5 and Valid CSS