Hallo Sven,
ich habe soeben einmal Rücksprache mit dem Schadenservice der HUK Coburg gehalten. Meine zuvor gemachten Angaben werden dort bestätigt. Alles andere wäre auch sachfremd. Ob es jedoch wirtschaftlich ist, einen entsprechenden Schaden über die TK abzuwickeln, ist jedoch abhängig von der Höhe einer etwaigen Selbstbeteilgung in Bezug zur konkreten Schadenshöhe.
Dass Versicherungen versuchen, von der Versicherungsleistung frei zu bleiben, dürfte natürlich ebenso häufig vorkommen wie vorgetäuschte Taten. Sofern der Schaden nicht polizeilich zur Anzeige gebracht wird, wird es wohl schwer werden, die Versicherung zur Leistung zu überreden. Und das wird wahrscheinlich noch schwieriger bis unmöglich, wenn nicht mal etwas fehlt.
Ich wiederhole mich zwar, aber entscheidend ist, was der Tatbestand der polizeilichen Strafanzeige ist: Versuchter (Einbruch-)diebstahl oder Sachbeschädigung?
Dass es vereinzelt Versicherungen geben mag, die den Schadenfall für versuchte Diebstähle ausschließen, mag sein (ich glaube es nicht), ist aber in den AVB nachzulesen.
Gruß,
Tom