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Sven N. Offline OP
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Hallo zusammen,
kenne mich damit nicht so aus aber zahlt die Teilkasko bei einen
versuchten Aufbruch die Folgekosten auch wenn sie das Auto nicht aufbekommen haben?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?

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journeyman
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Hallo Sven,

meines Wissens nach, zahlt die Teilkasko nur, wenn auch etwas gestohlen wurde. Wenn nicht, läuft es über die Vollkasko, wenn man eine hat, aber dies lohnt sich nicht, da sich dies ja wieder auf die Prämie im Folgejahr auswirkt!

Diese Auskunft habe ich damals von meinem Versicherungsvertreter bekommen.

Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen!

In diesem Sinne!!


Einen "Acht"baren Gruß von JayBee "Die Acht, die lacht"
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Hallo Sven,

die Aussage von Jürgen ist meiner Meinung nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, werden von der TK unter anderem Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, erfasst. Diese Formulierung umfasst vollendete wie auch versuchte Taten. Entscheidend ist für die Versicherung letztenendes, welche Tat vorliegt. Ist es ein versuchter (Einbruch-)diebstahl oder ein Vandalismusschaden? Was wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht?

Bei einer mut- oder böswilligen Handlung einer betriebsfremden Person (Vandalismusschaden) tritt allenfalls die VK ein.


Gruß,

Tom

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Das ist so nicht ganz korrekt.
Die Versicherung zahlt lediglich bei vollendetem Einruch/Diebstahl! Hatte den Ärger auch schon mal.

"Da hätten sie besser die Scheibe einschmeissen und das Radio rausnehmen können bevor Sie hierher kamen" O-Ton des Polizisten!!!!!!!! Dazu fällt mir nichts mehr ein...


Never touch a running system...
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hallo

bei mir hatte die tk die schlösser und die aufbruchversuchspuren reguliert.
es wurde nichts gestohlen, da sie das auto nicht aufbekommen haben.

gruß bud

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Also ich kann nur Robert und Jürgen zustimmen. Die TK zahlt nur wenn etwas entwendet wurde, so war es zumindest bei mir. Das zerstörte Schloss durfte ich auf eigene Kosten ersetzen.
Aber wenn du ein guter Kunde bist lässt sich vieleicht mit deinem Vertreter etwas regeln. Fragen kostet bekanntlich nichts.


Wer später bremst fährt länger schnell Gruß Dirk www.Dart-in-Kleve.de
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Komisch. Die Schäden durch den Einbruch selber (auch Vandalismus) sind normalerweise dann Bestandteil des Diebstahlschadens...
Oh Gott, Versicherungen eben.

Man sollte sich die Bedingungen genau durchlesen, denn ich glaube mittlerweile da gibt es keine Standarts. Jede Versicherung kocht da womöglich ein eigenes Süppchen.


Never touch a running system...
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Hi Robert,
ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt.
Es war so das mein Schloss zwar total im Eimer war aber sie sind nicht reingekommen in den Wagen. Ergo sagte die Versicherung der Wagen wurde nicht aufgebrochen und auch nichts gestohlen, also kommen wir nicht dafür auf.
Tja die haben ihr Geld behalten und ich so schnell wie möglich die Versicherung gewechselt.


Wer später bremst fährt länger schnell Gruß Dirk www.Dart-in-Kleve.de
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Womit wir wieder beim Spruch des Polizisten wären...


Never touch a running system...
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Jaja man lernt immer dazu. Das passiert mir kein zweites mal, soviel ist sicher
Beim nächsten mal haben sie den Wagen dann halt auch auf bekommen und selbst wenn nur ein Zigarettenanzünder fehlt, haupsache es fehlt was.


Wer später bremst fährt länger schnell Gruß Dirk www.Dart-in-Kleve.de
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Aber nicht wie bei mir damals, dass sie das Radio mit einem Wert von 150 klauen, sonst nichts kaputtmachen und meine Selbstbeteiligung 150 beträgt...


Bye, bye seine kleine Schwester Die Wiese ist die Unendlichkeit des Regenwurms...
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Hallo Sven,

ich habe soeben einmal Rücksprache mit dem Schadenservice der HUK Coburg gehalten. Meine zuvor gemachten Angaben werden dort bestätigt. Alles andere wäre auch sachfremd. Ob es jedoch wirtschaftlich ist, einen entsprechenden Schaden über die TK abzuwickeln, ist jedoch abhängig von der Höhe einer etwaigen Selbstbeteilgung in Bezug zur konkreten Schadenshöhe.

Dass Versicherungen versuchen, von der Versicherungsleistung frei zu bleiben, dürfte natürlich ebenso häufig vorkommen wie vorgetäuschte Taten. Sofern der Schaden nicht polizeilich zur Anzeige gebracht wird, wird es wohl schwer werden, die Versicherung zur Leistung zu überreden. Und das wird wahrscheinlich noch schwieriger bis unmöglich, wenn nicht mal etwas fehlt.

Ich wiederhole mich zwar, aber entscheidend ist, was der Tatbestand der polizeilichen Strafanzeige ist: Versuchter (Einbruch-)diebstahl oder Sachbeschädigung?

Dass es vereinzelt Versicherungen geben mag, die den Schadenfall für versuchte Diebstähle ausschließen, mag sein (ich glaube es nicht), ist aber in den AVB nachzulesen.


Gruß,

Tom

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Aber Steffi, Dein Radio war doch 400,- wert...


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Sven N. Offline OP
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Hallo nochmal,
also meine Versicherung zahlt den schaden. Habe Anzeige erstattet. Jetzt kann ich endlich wieder fahren;-)
Wenn ich den Wagen aufgefummelt habe ging die Alarmanlage an und der Wagen sprang nicht an. Da die FB nicht mehr ging konnte ich den Wagen nicht wegbewegen.
Also ADAC angerufen und der gute Mann hat ihn auch nich zum laufen gebrachtt. Das ende vom Lied war das er aus dem Parkplatz auf einen Abschlepper gehoben wurde.
Audi hat dafür 880 Euro kassiert.
Grüsse Sven

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Carpal Tunnel
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Man muss eben wissen was wichtig ist, bevor man Anzeige erstattet.


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