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#99815 08.03.2006 05:23
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Hallo,
mal eine Fragen zur Einpresstiefe einer Felgen.

-Von Werk aus haben ja unsere V8 Felgen eine ET von 35mm, bis zur welcher mindest ET trägt der Tüv die Felgen bzw. Spurverbreiterungen ein, bei unseren Modell?
Habe mich schon mal ein bisschen erkundigt bezüglich Spurverbreiterung. Die Hersteller, die eine Spurverbreiterung für den V8 miit Teilegutachten anbieten, steht im Teilegutachten, dass die mindest ET 19mm sein muss.
Man könnte dann max. eine Spurverbreiterung von 32mm pro Achse bei einer Felgen mit ET 35mm eingetragen bekommen.

Zählt diese mindest ET auch für Felgen ohne Spurverbreiterung, oder träg der Tüv welche ein die z.B. nur ET 10 haben, weil bei einer gewissen Zoll Breite der Felgen muss man die ET ziemlich gering wählen damit sie nicht am Federbein schleift.

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Hallo Memphiss

Die originalen 3tl BBS in 8X16 haben meines Wissens eine ET von 45.
Auf meinem habe ich 9X17 ET 35 mit 235-45-17 und 40mm Spurverbreiterungen pro Achse, passt wunderbar.

Gruß




Wer anderen eine Grube gräbt, heißt Grubenfred
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Carpal \'Tunnel
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Hallo Thomas

In Antwort auf:

Die originalen 3tl BBS in 8X16 haben meines Wissens eine ET von 45




Die originalen 16" BBS Felgen in 8*16 sind einteilig und haben eine ET von 35.


--- Gruß aus Bocholt Kai
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Carpal \'Tunnel
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Hi,
ich habe die original BBS drauf mit ET 35 und 15mm Verbreiterungen pro Seite,macht dann etwa ET 20,allerdings mußt du das vom TÜV abnehmen lassen,vielleicht vorher mal da erkundigen !
Anhang
Gruß Thomas

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Was wir wissen ist ein Tropfen,was wir nicht wissen ein Ozean !
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Wie ist denn das jetzt genau mit der ET (bei Felgen ohne Spurverbreiterung) beim Tüv, gibt es für jedes Fahrzeug eine mindest ET damit die Eintragung erfolgt oder ist die ET relativ, sprich wenn die Felgen im Radhaus passen und platz haben bekommt man eine Eintragung?
Weil eine niedrige ET verursacht, meines wissens, ja an der Radaufhängung höhere Kräfte, da die Felge weiter nach außen kommt.

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nee- eine Mindest ET ist nicht vorgeschrieben. Aber das Rad muß ins Radhaus passen und auch beim Einschlag nirgends streifen. Also ist das ermessensache von dem Tüv... naja- stimmt nicht ganz- es muß passen... aber es gibt soviel ich weiß keine Listen oder so- in denen der Prüfer nachschaut- er muß das schon am Auto sehen
bzw von dem der Dir die Dinger einträgt...

viele Grüße, Peter!


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Wenn es Dich interessiert welche Felgen auf den V8 passen, bzw welche schon eingetragen wurden inkl aller Maße und Daten mußt Du mal in`s FAQ gucken- da hats einen oder zwei Beiträge dazu!

Ich selbst hatte bisher 8,5x18 ET 32 drauf- das ging ohne bördeln. Nun habe ich 8,5er Felgen mit einer ET von 45, diese würde also weiter im Radhaus dinnen stehen- sieht also blöd aus- nun montiere ich 20er Distanzscheiben, daraus ergibt sich dann eine ET von 25. Also ein kleines bischen stehen die Felgen nun weiter raus als vorher- das Radhaus ist also voller.. so gefällt es mir schon besser... sollte Tüv mässig auch gut passen, bin mal gespannt!

viele Grüße, Peter!


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Sorry, Irrtum meinerseits !
Natürlich ET35




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Also es ist folgendes zu beachten. Das Rad was du verwenden willst sollte vom Mittelloch und vom Lochkreis 5x112 passen. Audi hat in der Serie max. ET 35 bei einer Spur von 1,50m ist eine Einpresstiefenveränderung von 2% zulässig. Somit ergibt sich eine Einpresstiefe von 35-15= 20 mm. Dieser Wert darf ohne weiteren Festigkeitsnachweis der Achsen nicht unterschritten werden. Die verendete Distanzscheibe muß ein Festigkeitsnachweis haben und für deine max. Achslast zulässig sein. Die richtige Schraubengüte und Länge verwenden. Das und die Reifenfreigängigkeit sind die Hauptpunkte die beachtet werden müssen. Du solltes das mit dem örtlichen TÜV vorher!!! besprechen oder mir eine PN schicken. Kann auch behilflich sein.


H.C.R.

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