Hallo,
mal eine Fragen zur Einpresstiefe einer Felgen.

-Von Werk aus haben ja unsere V8 Felgen eine ET von 35mm, bis zur welcher mindest ET trägt der Tüv die Felgen bzw. Spurverbreiterungen ein, bei unseren Modell?
Habe mich schon mal ein bisschen erkundigt bezüglich Spurverbreiterung. Die Hersteller, die eine Spurverbreiterung für den V8 miit Teilegutachten anbieten, steht im Teilegutachten, dass die mindest ET 19mm sein muss.
Man könnte dann max. eine Spurverbreiterung von 32mm pro Achse bei einer Felgen mit ET 35mm eingetragen bekommen.

Zählt diese mindest ET auch für Felgen ohne Spurverbreiterung, oder träg der Tüv welche ein die z.B. nur ET 10 haben, weil bei einer gewissen Zoll Breite der Felgen muss man die ET ziemlich gering wählen damit sie nicht am Federbein schleift.