Hallo,
ich meine hier mal gelesen zu haben, daß man die HP2 nicht eintragen braucht, da sie (weil sie wohl bei einigen ABT-Modellen serienmäßig verbaut war) bereits in der allgemeinen Betriebserlaubnis des V8 aufgeführt ist.
Kann das jemand bestätigen?

Fahre übrigens auch die 321er...

Gruß
Carsten

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Undichtigkeit am kleinen VW-Transporter: Caddy-Leck!!