Hallo,
ich meine hier mal gelesen zu haben, daß man die HP2 nicht eintragen braucht, da sie (weil sie wohl bei einigen ABT-Modellen serienmäßig verbaut war) bereits in der allgemeinen Betriebserlaubnis des V8 aufgeführt ist.
Kann das jemand bestätigen?
Fahre übrigens auch die 321er...
Gruß
Carsten