|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 368
|
Registriert seit: Nov 2001
Beiträge: 368 |
Halllo,
der Passus "Bastlerfahrzeug - ohne Gewährleistung ist in der Regel unwirksam, ausser Du bist auch Händler. Und Anlass für den Kauf war das Angebot im mobile.de, der Händler muss für Angaben da drin haften !
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ? Die bezahlen auch erst mal einen Sachverständigen, der das Auto ansieht. Danach kannst Du einen Teil des Kaufpreises vomHändler wieder holen, bzw. einen Teil der Reparaturkosten holen.
Nur nich aufgeben, solche Gangster müssen Paroli kriegen, sonst machen die immer so weiter.
Wenn keine Rechtschutzvers. besteht, helfen Dir auch die Verbraucherschutzvereinigungen.
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert