Da verliert mann immer mal im Anfang .
Die Entscheidung ist immer diffizieler ob Landesrecht über EU Recht ...
Das gleiche beginnt gerade bei der Besteuerungsfrage der Geländewagen bis 3,5 Tonnen . Laut EU Recht wäre eine PKW besteuerung nicht zulässig und trotzdem bezahlen wir uns den Wolf....

Klar ist , das das tönen verboten ist ! Die Betriebsparameter eines PKW legt immer noch der Staat fest ! sonst könnte ja einer klagen ....ich will in Italien kein Tempolimit mehr auf Autobahnen...usw...

Der Geländewagen aus China , der beim Crash (64 kmh) ZERBROCHEN ist bekommt keine Deutsche BE aber hat eine EU BE....


V8 erbarme Dich !