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Da verliert mann immer mal im Anfang . Die Entscheidung ist immer diffizieler ob Landesrecht über EU Recht ... Das gleiche beginnt gerade bei der Besteuerungsfrage der Geländewagen bis 3,5 Tonnen . Laut EU Recht wäre eine PKW besteuerung nicht zulässig und trotzdem bezahlen wir uns den Wolf....
Klar ist , das das tönen verboten ist ! Die Betriebsparameter eines PKW legt immer noch der Staat fest ! sonst könnte ja einer klagen ....ich will in Italien kein Tempolimit mehr auf Autobahnen...usw...
Der Geländewagen aus China , der beim Crash (64 kmh) ZERBROCHEN ist bekommt keine Deutsche BE aber hat eine EU BE....
V8 erbarme Dich !
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