Wechsel-Kontrollschilder

Bei Wechselschildern wird die Verkehrssteuer für das Fahrzeug mit dem höheren Gesamtgewicht erhoben. Für das zusätzliche Fahrzeug beträgt die Steuer pauschal 52 Franken (2006: 53 Franken) pro Kalenderjahr. Wenn auf einem Wechselschild ein Fahrzeug aus- und nicht am selben Tag wieder eingelöst wird, wird diese Steuer erneut erhoben. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Wechselschildsteuer.