Der V8-Scheinwerfer ist nicht für Xenon-Umbauten geeignet.
Er ist mit dem E-Prüfzeichen versehen, welches bei Abänderungen am Scheinwerfer, auch die nachträglichen Chromfolien am Scheinwerferrahmen sind Abänderungen, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Eine Änderung am Scheinwerfer kann lediglich von 2 authorisierten Stellen in Deutschland abgenommen werden.
Zum einen das Lichttechnische Institut in Karlsruhe und zum Anderen der TÜV in Berlin.

Dazu müsste dann die Nummer am Scheinwerfer rausgeschliffen werden, und der Scheinwerfer nach erfolgreicher Prüfung wird dann in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Also eine Eintragung ist auf andere Fahrzeuge dann so ohne weiteres auch nicht möglich, da es ein Einzelgutachten ist.

Und Christoph hat da schon absolut Recht mit seinen Antworten.
www.badcar.de sollte eigentlich schon vor Jahren ein Vertrieb verboten werden, so hat es mir der Geschäftsführer damals in einem Telefonat mitgeteilt.
HELLA ist der Verkauf irgendwie nicht über badcar recht.

Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz