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Hallo zusammen! Habe zu diesem Thema folgende Seiten gefunden: http://www.day-lights.de/xenonkit.phphttp://www.day-lights.de/epruefzeichen.phpDesweiteren gibt es da noch das: In Antwort auf:
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage 3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug, 1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder 2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.
Alle Xenonbrenner / Xenonteilekits für Scheinwerfer die keine Original D2S/D2R Fassung haben, sind nicht zur Umrüstung herkömmlicher Scheinwerfer auf Xenon geeignet
Orginal: http://www.badcar.de/dual_xenon.php
Hoffe ich konnte helfen
Gruß Klaus H.
-Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daher fahren-
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