|
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 112
member
|
member
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 112 |
Hi,
also was Du da Schreibst ist glaube ich nicht ganz richtig.
Fahrzeuge mit Xenon müssen generell eine ALWR haben (AutomatischeLeuchtweitenRegulierung) davon ausgenommen sind die Fahrzeuge des Xenon-Mittelalters. Die ersten Xenon Fahzeuge mussten nur eine LWR und eine SWR.
Beim V8 würde das aber nicht zutreffen weil es sich um eine Umrüstung handelt und die Abnahme nach neuestem Gesetz durchgeführt wird. Also sin ALWR und SWR Pflicht! UNd ich glaube nicht das undere SWR anerkannt wird weil die Reinigung durch den reinen Wasserstrahl erfolgen muß und nicht durch Wischblätter...
Das mit dem Scheinwerfer umbauen kannst Du gleich mal wieder vergessen. Denn ein Scheinwerder ist nur zugelassen wenn er ein E Zeichen hat. Und Fahzeugteile mit E-Zeichen dürfen in ihrer Bauart weder geändert noch sonstwie bearbeitet werden (durch z.b. Schleifen - die Beschaffenheit und somit das Spliterverhalten bei einem Unfall geändert) und schwups, - ist der Scheinwerfer und somit das ganze Fahrzeug nicht mehr Zugelassen.
Wenn Du die Teile natürlich mit offiieller KBA nr. etc abgenommen bekommst bin ich mit von der Partie und werd´ nen Satz kaufen. Die ALWR und SWR einzubauen ist kein Problem. Gibts bei ebay....
^^^bitte nicht falsch verstehen - soll kein Klugscheißen sein. Ich sag´s nur so wie´s ist bevor noch gemand ins offene Messer läuft und sich nacher beschwert ;-)
gruß Christoph
P.s.: wer langsam fährt, - wird länger gesehen ;-)
|
|
|
Link in Zwischenablage kopiert