Halllo,

ich möchte anmerken, dass sich die Bestellungen auf einen Umrüstsatz mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bezogen haben.

Geliefert werden konnrten hingegen nur 4.2l Umrüstsätze mit TÜV-Teilegutachten, welche bei der Umschlüsselung weitere Kosten verursachen.

Die Unverbindlichkeit wurden nicht von den V8-Fahrer verursacht.

Der Status einer Bestellung wäre bei den geänderten Bedinungen auch dann erloschen, wenn eine Anzahlung getätigt worden wäre. Darauf habe ich B&B bereits bei der Abholung meines Fahrzeuges hingewiesen.

Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass der Umrüstsatz an einen Großteil der Besteller hätte versandt werden können, wenn der Umrüstsatz eine ABE gehabt hätte.

Grüße,
Maik

Zuletzt bearbeitet von Maik Faßbender; 27.07.2002 03:57.