Hi,
was es genau gibt weiss ich noch nicht. Wenn der Wagen innerhalb von vier Wochen weider auftaucht, was ja wohl nicht zu erwarten ist, kommt die TK für eventuelle Schäden am Fahrzeug auf. Wahrscheinlich aber nur, wenn es kein finanzieller Totalschaden ist. Dann oder wenn das Auto länger als vier Wochen verschwunden bleibt, bekommt man den Wiederbeschaffungswert erstattet. Den Gutachter möchte ich aber mal sehen, der das Auto so beurteilt wie wir es tun würden. Mal abgesehen vom ideellen Wert spielen ja nun auch Sachen wie "kein Reparaturstau" eine Rolle. Bin mal gespannt (momentan noch nicht, derzeit bin ich eher geknickt...)
Gruss
Roman