Warum soll Audi auf dieses Probl. reagieren?Die Beweispflicht über ein auftretenden Mangel liegt bei dem Fahrzeugbesitzer.Nur bei häufigen Unfällen,die auf Grund dieses Mangel entstanden sind,ist der Hersteller in der Beweispflicht.
Die Erinnerung an das anpresslose Hinterteil des Audi TT ist noch frisch.Bei Unfällen mit diesem Fahrzeug, auf Grund eines konstruktiven Mangel, auch Tote zu beklagen waren.
In diesem Fall wurde Audi gezwungen,durch den Druck der TT-Besitzer und der Medien,Abhilfe zu schaffen.
Ist leider keine technische Lösung für diese V8 Probl. Audi hat sie vieleicht!