Hallo Thomas.
Habe mich mal in der StVO schlau gemacht und in anderen Foren.
Und eines noch vorab, mein 4-Sitzer V8 hat auch nur 4Sicherheitsgurte.
Um es noch auf den Punkt zu bringen, man darf auch mehr Personen befördern, als Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Hier der Text aus einem anderem Forum:
"In der Erläuterung zu §21 StVO wurde gschrieben, daß mehr Personen als vorhandene Sitze befördert werden dürfen, solange das zul.Gesamtgewicht eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträüchtigt wird. Reicht die Zahl der Sicherheitsgurte nicht aus, darf auch ohne Gurte befördert werden. In diesem Fall muß besonders vorsichtig gefahren werden. (BGH NZV 1993, 103; OLG Hamm NZV 1993, 26)".
Und noch ein Beitrag aus einem anderen Forum:
"Die Sache ist ganz einfach. Wenn der Fahrzeugschein z.B. 5 Sitzplätze ausweist, dann sind auf diesen 5 Sitzplätzen die Personen so zu sichern, wie es die StVO verlangt(Sicherheitsgurte, Kindersitze u.a.).WEnn jedoch mehr Personen befördert werden, dann dürfe diese auch ohne Rückhaltesysteme mitgenommen werden. Zu beachten ist jedoch hierbei das zul. GG und die Sicht. Die Sicht ist bei einem 2. Außenspiegel jedoch nicht behindert. Werden jedoch 3 Kinder( die mitgenommenen Personen überschreiten die genannte Sitzzahl nicht) mitgenommen und es sind nur 2 zul. Kindersitze vorhanden, dann ist das verboten. D.h. werden nicht mehr Personen mitgenommen als im Fahrzeugschein Sitze genannte sind, so sind diese so zu sichern, wie es die StVO verlangt. Erst bei Überschreiten dieser Anzahl brauchen die §§ 21 ff StVO nicht mehr beachtet werden. Nachzulesen ist das Ganze im Rundschreiben der ZBS.".
Hoffe, dass nun Deine Verwirrung verflogen ist.
Gruß Manfred.