Hi Leute,
meine Zulassungstelle hat das Rückdatieren der Umschlüsselung abgelehnt, beim Finanzamt hab ich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
Antwort hab ich auch schon bekommen, Ergebnis:Gem §2 Abs 2 KraftStG ist für die steuerliche Beurteilung der Schadstoffemmission die Feststellung der Zulassungsbehörden durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere verbindlich !!!!
Also bin ich in den A...... gekniffen, wieso hat eure Zulassungstelle zurückdatiert ?????

Bitte um Antwort
MfG
Markus