Richtig.
Nach ausführlichem Durchlesen des praktischen Beispiels wurde der Rechtsabbieger zu 75% Schuldzuweisung verknackt - man lernt nie aus.
Diese Entscheidung wurde jedoch von der Versicherung und der Bußgeldstelle verhängt.
Ich hätte danach aber einen sauberen Einspruch eingelegt, denn die Bußgeldstelle hatte ursprünglich eine Verwarnungsgeld von 35Euro an den Rechtsabbieger verhängt, nach einem Telefonat dessen wurde dann die "Strafe" auf 25Euro reduziert.
In meinen Augen sind dort auch nur Menschen, die aus dem Bauch heraus, die sich hinter § verstecken, aber das Gesamtbild nicht richtig deuten können.
@Claudia: mache einfach einen "Praxistest" mit Crash und Gerichtsverhandlung, dann bist Du bekanntlich in Gottes Händen.
Gruß Manfred.


V8 fahren ist wie älter werden - gelegentliche Inkontinenz