Moin,
du kannst ja mal auf der Homepage von RH nachsehen (
www.rh-alurad.de ). Demnach müsste es sich bei deinen Felgen um den Typ "AO-Phönix" handeln. Ansonsten muss auf der Felge irgendwo auch noch eine sog. KBA-Nummer sein, anhand derer z.B. der TÜV in seinen Unterlagen das Gutachten nachschlagen kann, oder du könntest mal bei RH direkt nachfragen. Wenn du die Felgen behalten möchtest, fahr doch einfach mal zum TÜV und schildere denen die Problematik und dein Anliegen. Dann sollen die dir einfach sagen, was du zu tun hast, um die Räder eingetragen zu kriegen!
So wie ich das sehe, bräuchtest du
1. ein Festigkeitsgutachten der Felgen (im Teilegutachten steht der V8 ja nicht drin)
2. ENTWEDER ein Vergleichgutachten, also ein Gutachten für Felgen eines anderen Herstellers mit genau den gleichen Maßen der Felge (Breite, Durchmesser, ET usw.) als auch der Reifen (!) für den V8. ODER eine Reifenfreigabe, also eine Bescheinigung des Reifenherstellers, dass genau diese Reifen auf einer Felge der gegebenen Größe auf einem V8 gefahren werden können.
3. Ein Gutachten für die Spurverbreiterungen. Da du eh nach §21 eintragen lassem musst, dürfte es egal sein, falls das auch nur ein Festigkeitsgutachten ist.
Und dann eben nach §21 (Einzelabnahme) eintragen lassen.
Kosten dafür gehen nach Aufwand, der dürfte aber nicht allzu hoch sein!
Ciao,
Jens