Moin moin,
aus welchem Grund willst Du die Stadt verklagen, weil ein Wildtier sich bemüssigt sah eine Strasse zu überqueren.
Das Tier hat doch auch keine Möglichkeit die Stadt zu verklagen weil die Natur von einem künstlichen Band zerschnitten wird. Aber mal Spass beiseite gemäss StVo hat ein Kfz-Führer sein Fahrzeug so zu bewegen das er es jederzeit anhalten kann und gerade in ländlichen Gebieten ist derartigen Begegnungen nun einmal jederzeit zu rechnen, seit froh das es nur ein Reh war.
Da ihr für beide Fahrzeuge Versicherungen zahlt habt ihr auch Anspruch auf einen Leihwagen für das verunfallte Fahrzeug es sei den Eure Versicherung hat "selbstverschuldete" Wildschäden ausgenommen.
Grüsse
Thomas