Moin an alle,
hab grad noch mal bei der Pozilei angerufen und jetzt ist das so... : "Wenn ein Nothilfegedanke vorliegt, also eine Panne oder sonstiger defekt am Fahrzeug kann mit dem PKW-Führerschein abgeschleppt werden. Liegt aber eine Standortversetzung vor, ist diese genehmigungspflichtig und der Ziehende muß im Besitz der Klasse CE also LKW mit Anhänger sein. Das nennt man dann Schleppen."
Das ist die Aussage von dem Polizist in FDS. Hab ich also nur zur Hälfte richtig gewußt aber nun wissen wir es ja alle......

Gruß Benny
Übrigens hat er gefragt was ich denn machen möchte, und ich so na nen PKW aus Bremen holen. Antwort :" Sind sie denn Irre,......das geht auf gar keinen Fall, wenn sie da unterwegs erwischt werden, können sie sofort den Führerschein raushalten und vom Kollegen entwerten lassen......."
Also nimm lieber nen Anhänger und hol deinen V8. Und vergiß nicht ein Foto zu machen, will sehen wie das aussieht, ein Opel und nen V8 hinten aufm Hänger.......