Also,
ich wollte hier auch mal ein bisschen mitmischen

Meines Wissens macht der Gesetzgeber einen grossen Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen. Dabei ist es allerdings unerheblich, ob mit Stange oder Seil "gearbeitet" wird (mit Seil natürlich nur, wenn die Bremsen des Gezogenen noch funktionieren

)
Als Abschleppen gilt das, was Kai erwähnt hat, also wenn ein Fahrzeug aus Pannengründen unvorhersehbar liegengeblieben ist und zur nächsten Werkstatt gebracht werden soll.
Als Schleppen bezeichnet man, wenn ein defektes Fahrzeug "nicht aus der Not heraus" von A nach B gebracht werden soll. Hierbei ist für den, der das vordere Fahrzeug führt, notwendig einen LKW-Führerschein zu besitzen. Der Gezogene muss mindestens einen PKW-Führerschein haben.
Auf jeden Fall gilt: Wird der V8 auf eigenen vier Rädern nach Chemnitz überführt (also nicht auf einem Hänger o.ä.), braucht man auf jeden Fall eine Zulassung!!! Wenn auch nur ein Tages- oder Kurzzeitkennzeichen. Sonst hast Du keinen Versicherungsschutz (kann also richtig teuer werden, wenn was passiert) und Du riskierst eine saftige Anzeige wenn Du erwischt wirst. Und das ist bei der Strecke zu erwarten

Gruß
Marcus