"In Antwort auf:
Das ist genauso ein BlaBla wie die Spekulationssteuer. Bei einem Privatverkauf fallen keine Steuern an, egal ob der Gewinn 10 oder 100000 Euro beträgt."

Na dann informier Dich bitte noch einmal!

Die einjährige Spekulationsfrist gilt bei Privatpersonen nicht nur für Aktien, Investmentfonds etc., sondern auch für andere "Güter". Sobald die Freigrenze überschritten ist, muss der Gewinn in der Steuererklärung angegeben werden. Vielleicht kommt der Anbieter um diese Pflicht herum, da er den Wagen nicht rein zur Spekulation erworen hat und er auch auf seinen Namen angemeldet war!

Zuletzt bearbeitet von Kai Enck; 06.05.2005 07:21.

--- Gruß aus Bocholt Kai