Hallo Leutz,

nachdem ich heute Abend meinen Brief inspiziert habe (ich will morgen früh auf die Zulassungsstelle zwecks Eintragung Euro 2), habe ich unter Ziffer 16, zulässiges Achsgewicht vorn, folgende Eintragung gefunden: sage und schreibe 12340 kg, in Worten: Zwölftausenddreihundertundvierzig. Ich glaube, kein Reifenhändler der Welt hat Reifen mit solch einer Tragkraft :-))) Das heißt doch jetzt, daß ich das korrekte Gewicht (1240) überschreiten dürfte, oder ? Wie ist das rein rechtlich gesehen ? Was meint Ihr ? Rechtsanwälte vor :-)))

Gruß, Matthias