Mit der Eintragung kann man sich gelinde gesagt den Hintern abwischen--das Verkehrsamt ist nicht verflichtet einer nachträglichen Kennzeichenverkleinerung zuzustimmen.

Trotzdem viel Glück beim Versuch!

Mfg
v8engel
Jörg

77485-Unser V8 am 26.3.2005 048.jpg (0 Bytes, 170 downloads)