zunächst beginnt eine Teilkasko mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Sollte dieser mit dem Datum der Versicherungsbeantragung gleich sein, muss eine Einzugsermächtigung vorliegen, damit die erweiterte Einlöseklausel greift, also der sofortige Versicherungsschutz gewährleistet ist. Bei Fahrzeugen bis Typenklasse 35 auch normaler Weise kein Problem. Höhere Typenklassen unterliegen grundsäzlich erst einer Prüfung der Vers-Gesellschaft. Dieses steht auch im kleingedruckten des Versicherungsantrages.
Also Versicherungsschutz erst mit Aushändigung des Verscherungsscheines.
Z.B. Du fährst ein Ferrari gilt der Versicherungsschutz erst mit Ausfertigung der Versicherungspolice, das heist im Klartext, Du beantragst nur den Versicherungsschutz ab Zeitpunkt XY, so lange Dir aber keine Versicherungspolice ausgehändigt wurde, kann der beantragte Versicherungsschutz jeder Zeit abgelehnt werden. Somit hast Du also bis zur Zusendung der Vers-Police, KEINEN Vers-Schutz !!