Hallo,

soweit ich weiß, gilt die Haftpflichtversicherung bereits ab Empfang der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte). Der Versicherungsschutz (TK/VK) beginnt dahingehend erst mit Zahlung des ersten Beitrags.

Die von Dir geschilderten Schadensereignisse werden aber bis auf den Glasbruch sämtlich nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Es sei denn, der Außenspiegel wird entwendet. ;)

Für Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen bedarf es da schon einer Vollkaskoversicherung.


Gruß,

Tom