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OP
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Bei der verhandlung geht es darum das ich den V8 im April 2003 als Unfallfrei gekauft habe und jetzt erst nach dem ich ueber ein Jahr versucht habe die Rechnungen fuer den Zahnriemenwechsel , die mir vom Haendler zugeschickt werden sollten,und ich durch nachforschungen bei der Vorbesitzerrin heraus kam das der V8 einen Unfall hatte . Bei dem Unfall wurde die komplette Fahrerseite beschaedigt. Der Schaden belief sich auf ca 7000,- Euro. Nachdem sich der Haendler jetzt dumm stellt ging das ganze zum Anwalt was jetzt zur Verhandlung Fuehrt. Die laufleistung spielt deshalb eine Rolle weil der Beklagte der befuerchten muss den V8 zurueck nehmen zu muessen jetzt mit dem argument kommt nach dem ich mit dem V8 mittlerweile ( innerhalb von 2 Jahren ) 70000km zurueckgelegt habe das ein V8 laut einem Sachverstaendigen maximal auf 250000 km in dieser Zeit ( Bj 1992 = 13 Jahre ) ausgelegt sei . Die Laufleitung spielt auch von daher eine Rolle bei der Verhandlung da es bei der Verhandlung auch um den Ausgleich des von mir inzwischen investierten kapitals geht. Das heisst im Klartext je hoeher die Laufleistung des do weniger Abzug bei der Verhandlung.
Gruss Axel.K
Ps: Haendler ist ansaessig in Muenchen Automobile Marek , Landsbergerstr.128
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Vollständiges Thema
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Laufleistung die 2 ( Hintergrund der Nachfrage )
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Axel.K
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17.03.2005 11:13
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