Hallo Stefan,
auf deinen Gebrauchtwagen hast du Gewährleistungsansprüche gegen deinen Händler. Auf jeden Fall musst du ihm die Gelegenheit geben das Getriebe zu reparieren (nachzubessern). Er ist nicht verpflichtet die Reparaturkosten einer anderen Audiwerkstatt zu übernehmen. Weigert er sich die Reparatur durchzuführen, kannst du ihm als nächsten Schritt - mit Hilfe eines Anwalts - den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen (Wandlung).
Viele Grüße,
Martin