hallo stefan

rein rechtlich müßte der händler nach dem neuen gewährleistungsrecht beweisen, das das getriebe vor einem monat voll in ordnung war.
da er das nicht kann, muß er die kosten selber tragen.
erst nach einem halben jahr gilt die beweislastumkehr, das heist, du mußt beweisen das es kaputt war.
sollte dein händler sich weigern, die kosten voll zu übernehmen, rate ich dir zu einem guten anwalt zu gehen.

gruß bud