Hi Basti,
das kann man nicht generell beantworten, da die 45 ja den prozentualen Anteil der Breite zum Durchmesser angibt. Mit anderen Worten, wenn Du statt 45er auf 50er umrüstest, verändert sich der Außendurechmesser und damit der Abrollumfang des Reifens, Tachosignal stimmt dann nicht mehr mit der gefahrenen Geschwindigkeit überein. Letztlich kann Dir diese Frage nur der TÜV, DEKRA , oder der Reifenhersteller, bzw. Fahrzeughersteller beantworten welche Dimension auf Deinem Fahrzeug zulässig ist. Entscheidend ist der äußere maximaldurchmesser, der sich ja aus der jeweils gewählten Kombination aus Felgendurchmesser und Reifendimension ergibt.


Gruß, ROLF 4.2 V8 quattro