Hallo Sven,
die Aussage von Jürgen ist meiner Meinung nicht ganz richtig. Soweit ich weiß, werden von der TK unter anderem Schäden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, erfasst. Diese Formulierung umfasst vollendete wie auch versuchte Taten. Entscheidend ist für die Versicherung letztenendes, welche Tat vorliegt. Ist es ein versuchter (Einbruch-)diebstahl oder ein Vandalismusschaden? Was wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht?
Bei einer mut- oder böswilligen Handlung einer betriebsfremden Person (Vandalismusschaden) tritt allenfalls die VK ein.
Gruß,
Tom