>Nein, so ein Video kann man leider nicht so einfach >erwerben... Es sei denn, daß Du es anzweifelst und es >daher zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Nein, das geht!

Du wartest den BG Bescheid ab, legst Einspruch ein und bittest um eine Kopie des Bandes.
Dazu legst du eine VHS-Kasette bei und einen frankierten Rückumschlag.

Funktioniert fast immer!

Dann Einspruch zurückziehen - Kostenaufwand (1 Brief, ein frankrierter Rückumschlag und eine VHS-Kasette)