moin roland,

interessanter standpunkt, würde mich mal interessieren ob händler und hersteller dazu angewiesen sind, dir das beim kauf eines fahrwerks nahezulegen. unabhängig von der technischen seite mal was zur rechtslage: erläuter mal bitte deine vorgehensweise in diesem fall. ich mein, du kannst ja schließlich nicht deinen unfallgegner aufs geratewohl in mehreren fällen der fahrlässigen schädigung der betriebssicherheit seines fahrzeugs bezichtigen, da muss ja auch was dahinterstecken. bestellt man da in einem solchen fall nen gutachter auf kosten der kfz-rechtschutz oder wie läuft das? muss dein gegner dann den menschen überhaupt an sein auto lassen oder musst du schon am unfallort deine vermutung aktenkundig machen? es wär mal wirklich interessant dazu ein paar sachverhalte zu kennen, besser informiert als besagtes langes gesicht...

..zu den fahrwerken: ich hab ein noch praktisch neuwertiges niveau-serienfahrwerk und kann mir beim besten willen nicht vorstellen was es daran zu verbessern gibt. das auto bietet komfort satt und liegt wie angenagelt auf der straße, vorallem schaukelt sich auch bei heftigen lenkmänovern nichts auf.

mfg,

flo


- Menschenskinder! 8 Zylinder!? -