Hallo,

ich habe mir Sonntag einen V8 3,6 mit 117.000 km gekauft.
Jetzt folgende Frage, im Brief steht Erstzulassung 1988, dann auf Seite 5 Vor Wiederzulassung des Fzgs. nach Abnahme gem. §21 STVZO muss Brief mit Nr. ......... noch eingezogen werden, dann Brief Nr. wurde eingezogen, darunter steht dann Wiederzulassung nach §27 (Abs.7) STVZO. Die Termine liegen aber nur 5 Monate auseinander, ich dachte immer die Wiederzulassung wird erst nach 12 Monaten mit einer Wiederzulassung. Ausserdem bekommt man dafür doch keinen neuen Brief, oder??
Ausserdem steht als erster Besitzer im Brief ein Herr ...... drin, aber mit Zulassungsdatum vom 26.02.1992.

Erstaunlicherweise steht im Servicebuch Auslieferung 1988, aber nicht an wen, nur durch Audi Zentrum SKN (weder Ort noch Telefon Nummer), dieses Zentrum hat auch die Wartung gemacht, nach 1992 bis 2004 (bei 114.000km) hat die Wartung dann eine normale Audi Werkstatt übernommen.

Wer kann mir sagen, was das zu bedeuten hat, mein Audi Händler wusste nicht was er davon zu halten hat.

Im Voraus vielen Dank

M. Steinen

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