der Umstand, das du zwei Monate nicht so fuhrst, das der Fehler hätte sich bemerkbar machen können, ändert nichts daran, das er vorhanden bzw aufgetreten ist !

Es kann nicht sein, das du unmittelbar nach Abholung des Fahrzeuges nach erfolgter Reparatur alle möglichen Betriebszustände erproben musst. Das ist im Rahmen einer Probefahrt Aufgabe der Werkstatt.

Wenn bei einer Motorrevision ungeeignete Lagerschalen oder Kolbenringe verbaut werden, macht sich das evtl. erst nach mehreren tausend km bemerkbar, fällt aber trotzdem in die Haftung der Werkstatt.

Ausserdem lässt sich nachweisen, das du als Anwender diesen Schaden durch unsachgemäße Handhabung nicht hättest verursachen können, und auch, wenn die Welle wirklich verbogen oder beschädigt ist, es kein Verschleissschaden sein kann.

Also, Rechtshilfe suchen, schlau machen und die Werkstatt mit der Lage konfrontieren


durchhalten


Roland