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veteran
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veteran
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Wenn der Schaltmechanismus vorher funktionierte, dann wurde er BEI der Montage oder Demontage beschädigt, also haftet die Werkstatt für ihren Pfusch !
Angesichts der Höhe des Schadens würde ich mich mit einem Anwalt beraten, mit einem begabten Gutachter lässt sich leicht gerichtsverwertbar nachweisen, ob der Schaden schon vorher gewesen sein kann oder nicht.
durchhalten
Roland
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