Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter müssen nicht identisch sein!
Ein Vertrag für einen Zweitwagen Deiner Eltern (z.B.) läuft mit den selben Prozenten (z.B. 30%). Im Vertrag stehen dann Deine Eltern als Versicherungsnehmer und Du als Fahrzeughalter.

So bin ich 10 Jahre auf einen Vertrag einer Bekannten gefahren, bis es sich gerechnet hat ihn zu übernehmen.