... ich will zwar jetzt nicht wieder die alte Diskussion der Xenon-Nachrüstung vom Zaun brechen, aber wenn ich mich jetzt nicht sehr täusche, dann ist es doch so, dass es eine Übergangsregelung für "Altfahrzeuge" was den möglichen Verzicht auf die gleichzeitige Nachrüstung von ALWR und SRA gab . Die Betonung liegt hier auf der Vergangenheit!

D.h. wer heute Xenon nachrüstet und alles 100% legal haben möchte, der kann auf ALWR und SRA nicht verzichten.

Grüße
Winfried